Wissenschaftliche Bibliotheken
Urheberinnen und Urhebern von wissenschaftlicher Literatur sowie von Fach- und Sachpublikationen steht für das Vervielfältigen ihrer Werke und Ausleihen in wissenschaftlichen Bibliotheken eine Vergütung zu.
Grundlage der Ausschüttung ist eine Werkmeldung. Berechtigt sind Autoren, Herausgeber und Übersetzer.
Gemeldet werden können:
Fach- und Sachbücher
kartographische Werke
Loseblattwerke
Lernkartensets ab 101 Lernkarten
Fachbeiträge und -artikel in Fach- und Sachbüchern oder Fachzeitschriften
Zur Begriffsklärung nutzen Sie bitte die FAQs unten auf der Seite.
Für gedruckte Publikationen muss die Meldung entweder online über unser Online-Service-Portal T.O.M. oder auf Papierformularen erfolgen.
Weitere Informationen enthält das Merkblatt für Urheber.
Die hier gemeldeten Fach- und Sachbücher nehmen auch an der Ausschüttung im Bereich Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken teil, sofern Ausleihen in öffentlichen Bibliotheken vorliegen. Sie haben die Möglichkeit, dafür über das Online-Service-Portal T.O.M. eine gesonderte Titelanzeige für Ihre Werke abzugeben. Einzelheiten dazu und Ansprechpartner finden Sie hier.
Wissenschaftliche Sammelwerke
Ausschüttungen an Herausgeber wissenschaftlicher Sammelwerke sind derzeit aufgrund eines laufenden Klageverfahrens ausgesetzt. Entsprechende Veröffentlichungen können von den Herausgebern jedoch weiterhin innerhalb der geltenden Fristen gemeldet werden. Lesen Sie dazu auch unser Merkblatt.
Ob zukünftig wieder Ausschüttungen an Herausgeber geleistet werden, entscheidet sich erst nach Klärung der Rechtslage. Weitere Informationen zum Klageverfahren finden Sie hier.