Die Tantiemen werden an Autorinnen und Autoren sowie teilweise an Verlage ausbezahlt. Die Ausschüttungen erfolgen in den Fachbereichen Bibliothekstantieme, Wissenschaft (nur für Urheber), Presse, Hörfunk und Fernsehen, Kleines Senderecht, Unterrichts- und Lehrmedien sowie für Vervielfältigung an Volkshochschulen.