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Wir gewähren Beihilfen für in Not geratene Autorinnen und Autoren, Verleger und Verlegerinnen oder deren Rechtsnachfolger, die bedürftig im Sinne des Steuerrechts sind.

Ermöglicht werden unsere Leistungen durch die Solidargemeinschaft aller Wahrnehmungsberechtigten; die Finanzierung erfolgt aus allen Einnahmebereichen der VG WORT.

Der Sozialfonds ist von den Steuerbehörden als gemeinnützige und mildtätige Einrichtung anerkannt und somit an bestimmte Grundsätze gebunden. Grundlage seiner Arbeit ist die Satzung der Sozialfonds der VG WORT GmbH.

Antragstellung

Auf Anfrage stellen wir ein Antragsformular zur Verfügung. Zur Prüfung der Bedürftigkeit benötigen wir Angaben und Nachweise über Einkünfte und Vermögenswerte, die vertraulich behandelt werden.

Ob ein sozialer Härtefall vorliegt und Unterstützung gewährt wird, entscheidet der Beirat des Sozialfonds auf Grundlage der Richtlinien. Das Gremium setzt sich zusammen aus Autorinnen und Autoren sowie Verlegerinnen und Verlegern und berät mindestens dreimal jährlich.

Je nach individueller Lage der Antragsteller werden laufende monatliche oder einmalige Zuwendungen oder auch zinslose Darlehen bewilligt.

Grundlagen

FAQs

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Sozialfonds

Der Sozialfonds ist, als mildtätigte Gesellschaft und Tochter der VG WORT, an Auflagen und Richtlinien gebunden. Nur wer nachweislich „bedürftig im Sinne des Steuerrechts“ ist, kann unterstützt werden.  Zudem müssen Werke von nennenswerter Art und in nennenswertem Umfang geschaffen worden sein. Typische Gründe für eine Unterstützung sind soziale Härtefälle wie:

  • Finanzielle Notlagen im Alter

  • Erwerbsminderung durch Krankheit und Unfall

Der Antrag auf Unterstützung kann nur mit einem vollständig ausgefüllten Fragebogen unter Angabe der Einkünfte, Vermögenswerte sowie derzeitiger Vermögenslage des Antragstellers schriftlich gestellt werden. Das Antragsformular kann beim Sozialfonds angefordert werden; es ist nicht möglich, das Formular herunterzuladen.

Der Beirat des Sozialfonds berät dreimal jährlich über die eingegangenen Anträge.

 

Je nach individueller Lage der Antragsteller werden laufende monatliche Zuwendungen, einmalige Beihilfen oder auch zinslose Darlehen bewilligt.

Nein, die Leistungen sind freiwillig. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Ihr persönlicher Kontakt

Sozialfonds

Telefonisch erreichen Sie uns zu den Bürozeiten. Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail - wir antworten so bald wie möglich.

Katrin Schrader, Geschäftsführerin