Wir gewähren Beihilfen für in Not geratene Autorinnen und Autoren, Verleger und Verlegerinnen oder deren Rechtsnachfolger, die bedürftig im Sinne des Steuerrechts sind.
Ermöglicht werden unsere Leistungen durch die Solidargemeinschaft aller Wahrnehmungsberechtigten; die Finanzierung erfolgt aus allen Einnahmebereichen der VG WORT.
Der Sozialfonds ist von den Steuerbehörden als gemeinnützige und mildtätige Einrichtung anerkannt und somit an bestimmte Grundsätze gebunden. Grundlage seiner Arbeit ist die Satzung der Sozialfonds der VG WORT GmbH.
Antragstellung
Auf Anfrage stellen wir ein Antragsformular zur Verfügung. Zur Prüfung der Bedürftigkeit benötigen wir Angaben und Nachweise über Einkünfte und Vermögenswerte, die vertraulich behandelt werden.
Ob ein sozialer Härtefall vorliegt und Unterstützung gewährt wird, entscheidet der Beirat des Sozialfonds auf Grundlage der Richtlinien. Das Gremium setzt sich zusammen aus Autorinnen und Autoren sowie Verlegerinnen und Verlegern und berät mindestens dreimal jährlich.
Je nach individueller Lage der Antragsteller werden laufende monatliche oder einmalige Zuwendungen oder auch zinslose Darlehen bewilligt.