Abschluss des Wahrnehmungsvertrages
Mit dem Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages erteilen Rechteinhaber der VG WORT den Auftrag, treuhänderisch für sie tätig zu werden und bestimmte urheberrechtliche Rechte und Ansprüche an Sprachwerken für sie wahrzunehmen. Rechteinhaber sind insbesondere Autorinnen und Autoren, deren Erben, Herausgeber von urheberrechtlich geschützten Sammelwerken und Verlage.
Der Vertragsabschluss ist Voraussetzung, um Meldungen gegenüber der VG WORT abzugeben und Ausschüttungen zu erhalten.
Die Vertragsunterlagen erhalten Sie nach der Registrierung über das Online-Service-Portal T.O.M. zum Download und Ausdrucken. Auf Anfrage werden die Vertragsunterlagen auch in Papierform versendet.
In beiden Fällen müssen Sie die Vertragsunterlagen anschließend unterzeichnen und im Original per Post an die VG WORT schicken. Nach der internen Bearbeitung bei der VG WORT geht ein gegengezeichnetes Exemplar an Sie zurück.
Zur Ansicht stellen wir Ihnen hier den Inhalt des Wahrnehmungsvertrages zur Verfügung.
Der Abschluss des Vertrages ist kostenlos. Es entstehen auch keine Folgekosten. Die Verwaltungskosten der VG WORT werden aus dem Gesamtaufkommen getragen.
Änderung und Kündigung
Es besteht die Möglichkeit, einzelne Rechte und Ansprüche von der Wahrnehmung durch die VG WORT auszunehmen. Ebenso können einzelne Länder von der Rechteübertragung ausgenommen werden.
Wenn die Mitgliederversammlung Änderungen oder Ergänzungen des Wahrnehmungsvertrages beschließt, gibt die VG WORT allen Wahrnehmungsberechtigen die Gelegenheit zu widersprechen.
Änderung des Wahrnehmungsvertrages
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen; er kann von Ihnen mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.