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Urheberinnen und Urhebern steht für die Ausleihe ihrer Werke in öffentlichen Bibliotheken sowie für das Vervielfältigen ihrer Werke eine Vergütung zu.

Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken

Wenn Werke in öffentlichen Bibliotheken (Stadtbüchereien) ausgeliehen werden, erhalten Urheber Tantiemen aus dem Bereich Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken. Im Rahmen eines regional ausgewogenen Stichprobenverfahrens werden der VG WORT jährlich wechselnde Bibliotheken vom Deutschen Bibliotheksverband vorgegeben. Wir werten die Ausleihstatistiken dieser Bibliotheken aus und weisen die Tantiemen aufgrund der Ausleihhäufigkeit zu. Zusätzlich bekommt jeder beteiligte Urheber einen Anteil für die Vervielfältigung.

Sie haben die Möglichkeit, über das Online-Service-Portal T.O.M. eine Titelanzeige für Ihre Werke abzugeben. Bitte achten Sie darauf, Namensänderungen und neue oder geänderte Pseudonyme zeitnah mitzuteilen.

Sonderverteilung Bibliothekstantieme für Belletristik und Kinderbuch

Alle drei Jahre wird eine Sonderverteilung auf der Basis von Meldungen durchgeführt. Daran können teilnehmen:

  • Urheberinnen und Urheber von Büchern (soweit es sich nicht um wissenschaftliche oder Fach- oder Sachliteratur handelt), die in den letzten drei Jahren keine Ausschüttungen in der Sparte Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken gem. § 15 erhalten haben und auch im Jahr der Sonderverteilung nicht erhalten.

  • Urheberinnen und Urheber von belletristischen Texten und Beiträgen in Anthologien und literarischen Zeitschriften (soweit es sich nicht um wissenschaftliche, Fach-, oder Publikumszeitschriften oder Tageszeitungen handelt) unabhängig von der Höhe ihrer alljährlichen Ausschüttungen.

Die entsprechenden Bücher und Beiträge können innerhalb von 10 Jahren nach ihrem Erscheinen einmalig gemeldet werden. Die gemeldeten Werke müssen über eine ISBN bzw. ISSN verfügen und in der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) nachgewiesen sein.

Ab Beginn der Meldefrist ist die Meldung über das Online-Service-Portal T.O.M. oder per Papierformular möglich.

Public Lending Right

Für den Bereich britische und irische Bibliothekstantieme ist PLR (Public Lending Right) mit Sitz in Großbritannien zuständig.

Die Tantiemen werden auf Grund von Ausleihzahlen in britischen und irischen öffentlichen Bibliotheken (Public Libraries) durch PLR berechnet. Nicht berücksichtigt werden die Ausleihen in Universitätsbibliotheken und der British Library.

Um teilzunehmen, ist eine Registrierung bei PLR und eine Meldung der Werke durch den Urheber selbst nötig.

Gemeldet werden können selbständig erschienene Titel in den Sparten Belletristik, Sach-, Kinder- und Jugendliteratur in deutscher und englischer Sprache. Buchbeiträge können nicht gemeldet werden.

Meldeschluss ist jeweils der 30. Juni für die Ausschüttung im Folgejahr.

FAQs

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Belletristik / Kinderbuch

An der Ausschüttung können Autoren, Übersetzer, Herausgeber, Bearbeiter und Verlage teilnehmen.

Belletristische Beiträge, die in literarischen Zeitschriften oder Anthologien veröffentlicht sind, können im Rahmen unserer alle drei Jahre stattfindenden Sonderverteilung gemeldet werden. Beiträge in Fach- und Sachbüchern können hingegen ausschließlich im Bereich Fach- und Sachbuch gemeldet werden.

Sie erhalten eine Vergütung, wenn wir Ausleihen Ihrer Werke in öffentlichen Bibliotheken feststellen.

Der Meldeschluss 31.1. gilt ausschließlich für die Teilnahme an der alle drei Jahre stattfindenden Sonderverteilung. Für die jährliche Ausschüttung gibt es keine Meldefrist.

Ihr Werk muss in der Deutschen Nationalbibliothek gelistet sein, das genannte Erscheinungsdatum muss in der Vergangenheit liegen und Sie müssen namentlich als Urheber genannt sein.

Online-Seminar zum Meldeverfahren

Ihr persönlicher Kontakt

Belletristik / Kinderbuch

Telefonisch erreichen Sie uns persönlich zu den Bürozeiten. Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail – wir antworten so bald wie möglich.

Telefondurchwahl entsprechend Ihres Anliegens
allgemeine Anfragen / Sonderverteilung +49 89 51412 - 76
allgemeine Anfragen / PLR +49 89 51412 - 20
allgemeine Anfragen +49 89 51412 - 78
allgemeine Anfragen / Sonderverteilung +49 89 51412 - 22
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allgemeine Anfragen / PLR +49 89 51412 - 63