Urheberinnen und Urhebern steht für die Ausleihe ihrer Werke in öffentlichen Bibliotheken sowie für das Vervielfältigen ihrer Werke eine Vergütung zu.
Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken
Wenn Werke in öffentlichen Bibliotheken (Stadtbüchereien) ausgeliehen werden, erhalten Urheber Tantiemen aus dem Bereich Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken. Im Rahmen eines regional ausgewogenen Stichprobenverfahrens werden der VG WORT jährlich wechselnde Bibliotheken vom Deutschen Bibliotheksverband vorgegeben. Wir werten die Ausleihstatistiken dieser Bibliotheken aus und weisen die Tantiemen aufgrund der Ausleihhäufigkeit zu. Zusätzlich bekommt jeder beteiligte Urheber einen Anteil für die Vervielfältigung.
Sie haben die Möglichkeit, über das Online-Service-Portal T.O.M. eine Titelanzeige für Ihre Werke abzugeben. Bitte achten Sie darauf, Namensänderungen und neue oder geänderte Pseudonyme zeitnah mitzuteilen.
Sonderverteilung Bibliothekstantieme für Belletristik und Kinderbuch
Alle drei Jahre wird eine Sonderverteilung auf der Basis von Meldungen durchgeführt. Daran können teilnehmen:
Urheberinnen und Urheber von Büchern (soweit es sich nicht um wissenschaftliche oder Fach- oder Sachliteratur handelt), die in den letzten drei Jahren keine Ausschüttungen in der Sparte Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken gem. § 15 erhalten haben und auch im Jahr der Sonderverteilung nicht erhalten.
Urheberinnen und Urheber von belletristischen Texten und Beiträgen in Anthologien und literarischen Zeitschriften (soweit es sich nicht um wissenschaftliche, Fach-, oder Publikumszeitschriften oder Tageszeitungen handelt) unabhängig von der Höhe ihrer alljährlichen Ausschüttungen.
Die entsprechenden Bücher und Beiträge können innerhalb von 10 Jahren nach ihrem Erscheinen einmalig gemeldet werden. Die gemeldeten Werke müssen über eine ISBN bzw. ISSN verfügen und in der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) nachgewiesen sein.
Ab Beginn der Meldefrist ist die Meldung über das Online-Service-Portal T.O.M. oder per Papierformular möglich.
Public Lending Right
Für den Bereich britische und irische Bibliothekstantieme ist PLR (Public Lending Right) mit Sitz in Großbritannien zuständig.
Die Tantiemen werden auf Grund von Ausleihzahlen in britischen und irischen öffentlichen Bibliotheken (Public Libraries) durch PLR berechnet. Nicht berücksichtigt werden die Ausleihen in Universitätsbibliotheken und der British Library.
Um teilzunehmen, ist eine Registrierung bei PLR und eine Meldung der Werke durch den Urheber selbst nötig.
Gemeldet werden können selbständig erschienene Titel in den Sparten Belletristik, Sach-, Kinder- und Jugendliteratur in deutscher und englischer Sprache. Buchbeiträge können nicht gemeldet werden.
Meldeschluss ist jeweils der 30. Juni für die Ausschüttung im Folgejahr.