Im Bereich Sprachtonträger / Audio-Downloads werden Tantiemen für die private Vervielfältigung ausgeschüttet. Die Einnahmen stammen aus der Geräte- und Speichermedienvergütung.
Ein Hörbuch, von dem mindestens 500 Exemplare verkauft worden sind, kann von Autor, Bearbeiter (keine redaktionelle Bearbeitung), Herausgeber, Übersetzer sowie dem lizenzgebenden Verlag einmal gemeldet werden.
Der produzierende Verlag (Lizenznehmer) kann nicht melden.