An der Ausschüttung können Autoren, Übersetzer, Herausgeber, Bearbeiter und Verlage teilnehmen.
Belletristische Beiträge, die in literarischen Zeitschriften oder Anthologien veröffentlicht sind, können im Rahmen unserer alle drei Jahre stattfindenden Sonderverteilung gemeldet werden. Beiträge in Fach- und Sachbüchern können hingegen ausschließlich im Bereich Fach- und Sachbuch gemeldet werden.
Sie erhalten eine Vergütung, wenn wir Ausleihen Ihrer Werke in öffentlichen Bibliotheken feststellen.
Der Meldeschluss 31.1. gilt ausschließlich für die Teilnahme an der alle drei Jahre stattfindenden Sonderverteilung. Für die jährliche Ausschüttung gibt es keine Meldefrist.
Ihr Werk muss in der Deutschen Nationalbibliothek gelistet sein, das genannte Erscheinungsdatum muss in der Vergangenheit liegen und Sie müssen namentlich als Urheber genannt sein.
Gehen Sie unter Bibliothekstantieme auf Recherche in Titelanzeigen. Dort können Sie die Titel abrufen, die Sie eingegeben haben.
Pseudonyme und Namensschreibweisen müssen uns per schriftlich unterzeichnetem Formular mitgeteilt werden, damit Ihnen die Ausleihen Ihrer Werke zugeordnet werden können.
Eine Übersicht der vergüteten Werke finden Sie in Ihrem Ausschüttungsbrief. Dieser steht Ihnen nach der Ausschüttung in Ihrem T.O.M.-Account unter Dokumente zur Verfügung.
Im Bereich Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken können nur gedruckte Werke vergütet werden. Elektronische Publikationen können ggf. im Bereich METIS vergütet werden.
Urheberinnen und Urheber von Büchern, die in den letzten drei Jahren keine Ausschüttungen in der Sparte Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken erhalten haben, können ihre Werke in der alle drei Jahre stattfindenden Sonderverteilung melden.
Bitte prüfen Sie darüber hinaus, ob Sie für das Werk eine Titelanzeige über T.O.M. abgegeben haben.
Im Bereich Wissenschaft gemeldete Werke werden im Bereich Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken vergütet, wenn Ausleihen in Stadtbüchereien vorliegen. Eine separate Titelanzeige müssen Sie nur abgeben, wenn Ihre Meldung im Bereich Wissenschaft abgelehnt wurde. Wissenschaftliche Beiträge können nur im Bereich Wissenschaft gemeldet werden.
Um Vergütungen für Sach- und Fachbücher im Bereich Wissenschaft zu erhalten, ist eine Meldung erforderlich. Eine Titelanzeige im Bereich Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken ersetzt keine Meldung im Bereich Wissenschaft.
Im Bereich Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken wird ein Erhebungsverfahren durchgeführt, in dem die bibliographischen Daten der in öffentlichen Bibliotheken entliehenen Titel mit den Katalog-Aufnahmen in der Deutschen Nationalbibliographie abgeglichen werden. So erklärt sich, dass nur die in den entliehenen Medien genannten Urheberinnen und Urheber an der Ausschüttung teilnehmen können. Beteiligte, die nicht ausdrücklich in den bibliographischen Daten eines Werkes genannt werden, lassen sich hingegen nicht identifizieren und können daher grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Wenn Sie als Ghostwriter für einen Autor schreiben, der einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT geschlossen hat, wird diesem die Ausschüttung zugewiesen. Sie regeln als Ghostwriter selbst mit der Person, für die Sie schreiben, die Beteiligung an ausgeschütteten Zahlungen.