Nach der seit dem 7. Juni 2021 geltenden Rechtslage haben Verlage wieder einen eigenständigen Anspruch auf Beteiligung an den Einnahmen der VG WORT. Lesen Sie weiter zur Verlagsbeteiligung.
Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken
Aus dem Bereich Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken erhalten Verlage Tantiemen, wenn ihre Werke in öffentlichen Bibliotheken (Stadtbüchereien) ausgeliehen werden. Im Rahmen eines regional ausgewogenen Stichprobenverfahrens werden der VG WORT jährlich wechselnde Bibliotheken vom Deutschen Bibliotheksverband vorgegeben. Wir werten die Ausleihstatistiken dieser Bibliotheken aus und weisen die Tantiemen aufgrund der Ausleihhäufigkeit zu. Zusätzlich bekommt jeder beteiligte Verlag einen Anteil für die Vervielfältigung.
Voraussetzung ist, dass die Werke über das Online-Service-Portal T.O.M. oder VLB gemeldet werden.
Bei der Meldung bestätigt der Verlag, dass er Inhaber der notwendigen Nutzungsrechte, insbesondere des Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechts ist. Zudem muss er die VG WORT von etwaigen Ansprüchen der Urheber freistellen.