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Im Bereich Fernsehen werden Tantiemen u.a. für die private Vervielfältigung im In- und Ausland ausgeschüttet. Das Senderecht selbst wird – mit Ausnahme des Kleinen Senderechts – nicht von der VG WORT wahrgenommen.

Einnahmen aus der Geräte- und Speichermedienvergütung, der Wiedergabe in Hotels, Gaststätten, Krankenhäusern etc., der sonstigen öffentlichen Wiedergabe und der Weitersendung aus dem In- und Ausland werden ins Verhältnis zu den eingegangenen Meldungen von Autoren und Verlagen gesetzt.
Aus der Art des Werks, der Sendedauer und der Senderreichweite ergibt sich ein Punktwert, der zu einer individuellen Auszahlungssumme führt. Berücksichtigt werden lineare Sender, die innerhalb Deutschlands einen festgelegten Marktanteil von mindestens 0,8 % erreichen.

Voraussetzung für die Ausschüttung ist eine Meldung des ausgestrahlten Werkes. Gemeldet werden können alle geschützten Sprachwerke, die im Fernsehen verwendet werden. Der eigene Wortanteil muss mindestens eine Minute Sendelänge betragen. O-Töne, Zitate, Musik und Co-Autorenanteile (Interviewpartner) müssen abgezogen werden.

Lesungen aus verlegten, nicht dramatisierten Werken von einer Länge bis zu 10 Minuten müssen nicht gemeldet werden. Die Vergütung erfolgt im Rahmen des Kleinen Senderechts.

FAQs

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Fernsehen

Meldeschluss ist in jedem Jahr der 31. Januar, um im selben Jahr an der Ausschüttung teilnehmen zu können. Jede Publikation kann einmalig gemeldet werden, sofern sie in den drei Kalenderjahren erschienen ist, die dem Meldeschluss vorangehen. Werke, die vor dieser Ausschlussfrist erschienen sind, können nicht mehr gemeldet werden.

Sie melden diese im Online-Service-Portal T.O.M. im Bereich Fernsehen als Werk oder mit dem jeweiligen Papierformular zum Download unter Merkblätter und Formulare.
Wenn Sie ein Papierformular nutzen, muss es mit Originalunterschrift per Post bis spätestens 31. Januar eines Jahres bei der VG WORT vorliegen.

Sie melden diese im Online-Service-Portal T.O.M. im Bereich Fernsehen als Einzel-/Sammelmeldung oder mit dem Papierformular Sendereihe Fernsehen zum Download unter Merkblätter und Formulare.
Wenn Sie ein Papierformular nutzen, muss es mit Originalunterschrift per Post bis spätestens 31. Januar eines Jahres bei der VG WORT vorliegen.

Ab dem 1. Januar 2026 werden Vervielfältigungen von audiovisuellen Werken, die auf Mediatheken von Sendeunternehmen und Video-on-Demand-Plattformen zur Verfügung gestellt werden, unter bestimmten Voraussetzungen vergütet. Ab dem 3. Februar 2026 steht den Wahrnehmungsberechtigten diese Meldemöglichkeit offen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Sie können diese ausschließlich im Online-Service-Portal T.O.M. im Bereich Fernsehen als Werk.

Informationen und Dokumente

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