Meldeschluss ist in jedem Jahr der 31. Januar, um im selben Jahr an der Ausschüttung teilnehmen zu können. Werke und Beiträge können gemeldet werden, wenn sie in den drei Kalenderjahren ausgestrahlt wurden, die dem Meldeschluss vorangehen. Ausstrahlungen, die vor dieser Ausschlussfrist gesendet wurden, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Sie melden diese im Online-Service-Portal T.O.M. im Bereich Audiovisuell und wählen den passenden Wertyp aus oder mit dem jeweiligen Papierformular zum Download unter Merkblätter und Formulare.
Wenn Sie ein Papierformular nutzen, muss es mit Originalunterschrift per Post bis spätestens 31. Januar eines Jahres bei der VG WORT vorliegen.
Sie melden diese im Online-Service-Portal T.O.M. im Bereich Audiovisuell als Moderation, Berichterstattungen, Interview etc. oder mit dem Papierformular Sendereihe Fernsehen zum Download unter Merkblätter und Formulare.
Wenn Sie ein Papierformular nutzen, muss es mit Originalunterschrift per Post bis spätestens 31. Januar eines Jahres bei der VG WORT vorliegen.
Sie können diese ausschließlich im Online-Service-Portal T.O.M. im Bereich Audiovisuell melden und wählen den passenden Wertyp aus.
Sie können ausschließlich über Papierformulare melden. Diese finden Sie zum Download unter Merkblätter und Formulare. Das Formular muss mit Originalunterschrift per Post bis spätestens 31. Januar eines Jahres bei der VG WORT vorliegen.
Eine Ergänzung oder Änderung einer abgesendeten Meldung ist nicht möglich. Bitte geben Sie die Meldung erneut im Online-Service-Portal T.O.M. ein.
Bei Fragen können Sie sich gerne an die Fachabteilung wenden.
Alle Online-Meldungen im Meldezeitraum (drei Jahre) können jederzeit über das Online-Service-Portal T.O.M. unter Audiovisuell Meldung suchen eingesehen werden.
Eine Gesamtübersicht über alle bisher abgegebenen Meldungen (Papier und online) kann jederzeit über die Fachabteilung angefordert werden.
Eine Übersicht der vergüteten linearen Nutzungen finden Sie in Ihrem Ausschüttungsbrief. Dieser steht Ihnen nach der Ausschüttung in Ihrem T.O.M.-Account unter Dokumente zur Verfügung.
Das kann mehrere Gründe haben:
Nach den Kriterien des Verteilungsplans wurden keine Tantiemen für Sie errechnet.
Sie haben nicht oder nicht fristgerecht gemeldet.
Uns liegt eine ungültige Bankverbindung oder ungültige Postanschrift vor. Sie können im Online-Service-Portal T.O.M. unter Stammdaten die aktuellen Daten eintragen, die Ausschüttung erfolgt dann zum nächsten Termin.
Es liegt eine Abtretung oder Pfändung vor, die vorrangig zu bedienen ist.
Der Mindestbetrag von EUR 10,00 wurde nicht erreicht.
Bei Fragen zu einzelnen Meldungen wenden Sie sich bitte an die Fachabteilung.