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Meldeschluss ist in jedem Jahr der 31. Januar, um im selben Jahr an der Ausschüttung teilnehmen zu können. Jede Publikation kann einmalig gemeldet werden, sofern sie in den drei Kalenderjahren erschienen ist, die dem Meldeschluss vorangehen. Werke, die vor dieser Ausschlussfrist erschienen sind, können nicht mehr gemeldet werden.

Sie melden diese im Online-Service-Portal T.O.M. im Bereich Fernsehen als Werk oder mit dem jeweiligen Papierformular zum Download unter Merkblätter und Formulare.
Wenn Sie ein Papierformular nutzen, muss es mit Originalunterschrift per Post bis spätestens 31. Januar eines Jahres bei der VG WORT vorliegen.

Sie melden diese im Online-Service-Portal T.O.M. im Bereich Fernsehen als Einzel-/Sammelmeldung oder mit dem Papierformular Sendereihe Fernsehen zum Download unter Merkblätter und Formulare.
Wenn Sie ein Papierformular nutzen, muss es mit Originalunterschrift per Post bis spätestens 31. Januar eines Jahres bei der VG WORT vorliegen.

Ab dem 1. Januar 2026 werden Vervielfältigungen von audiovisuellen Werken, die auf Mediatheken von Sendeunternehmen und Video-on-Demand-Plattformen zur Verfügung gestellt werden, unter bestimmten Voraussetzungen vergütet. Ab dem 3. Februar 2026 steht den Wahrnehmungsberechtigten diese Meldemöglichkeit offen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Sie können diese ausschließlich im Online-Service-Portal T.O.M. im Bereich Fernsehen als Werk.

Sie können ausschließlich über Papierformular melden. Diese finden Sie zum Download unter Merkblätter und Formulare. Das Formular muss mit Originalunterschrift per Post bis spätestens 31. Januar eines Jahres bei der VG WORT vorliegen.
Alternative Meldemöglichkeiten von non-linearen Nutzungen können bei der Fachabteilung angefragt werden.

Eine Ergänzung oder Änderung einer abgesendeten Meldung ist nicht möglich. Bitte geben Sie die Meldung erneut im Online-Service-Portal T.O.M. ein.

Bei Fragen können Sie sich gerne an die Fachabteilung wenden.

Alle Online-Meldungen im Meldezeitraum (drei Jahre) können jederzeit über das Online-Service-Portal T.O.M. unter Archiv meiner T.O.M. Meldungen eingesehen werden.

Eine Gesamtübersicht über alle bisher abgegebenen Meldungen (Papier und online) kann jederzeit über die Fachabteilung angefordert werden.

Eine Übersicht der vergüteten linearen Nutzungen finden Sie in Ihrem Ausschüttungsbrief. Dieser steht Ihnen nach der Ausschüttung in Ihrem T.O.M.-Account unter Dokumente zur Verfügung.

Das kann mehrere Gründe haben:

  • Nach den Kriterien des Verteilungsplans wurden keine Tantiemen für Sie errechnet.

  • Sie haben nicht oder nicht fristgerecht gemeldet.

  • Uns liegt eine ungültige Bankverbindung oder ungültige Postanschrift vor. Sie können im Online-Service-Portal T.O.M. unter Stammdaten die aktuellen Daten eintragen, die Ausschüttung erfolgt dann zum nächsten Termin.

  • Es liegt eine Abtretung oder Pfändung vor, die vorrangig zu bedienen ist.

  • Der Mindestbetrag von EUR 10,00 wurde nicht erreicht. 

Bei Fragen zu einzelnen Meldungen wenden Sie sich bitte an die Fachabteilung.

Hinweise und Informationen zur Meldung finden Sie hier. Weiterführende Informationen finden Sie im Merkblatt Fernsehen unter Merkblätter und Formulare.