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Im Bereich Hörfunk werden Tantiemen u.a. für die private Vervielfältigung ausgeschüttet. Das Senderecht selbst wird – mit Ausnahme der Kleinen Senderechte – nicht von der VG WORT wahrgenommen.

Einnahmen aus der Geräte- und Speichermedienvergütung, der Wiedergabe in Hotels, Gaststätten, Krankenhäusern etc., der sonstigen öffentlichen Wiedergabe und der Weitersendung aus dem In- und Ausland werden ins Verhältnis zu den eingegangenen Meldungen von Autoren und Verlagen gesetzt.
Aus der Art des Werks, der Sendedauer, der Senderreichweite und der Ausstrahlungshäufigkeit ergibt sich ein Punktwert, der zu einer individuellen Auszahlungssumme führt.

Voraussetzung für die Ausschüttung ist eine Meldung des ausgestrahlten Beitrags. Der eigene Wortanteil muss mindestens eine Minute Sendelänge betragen. O-Töne, Zitate, Musik und Co-Autorenanteile (Interviewpartner) müssen abgezogen werden.

Bitte beachten Sie:

Hörspiele

Hörspiele (ab einer Gesamtlänge von 30 Minuten) müssen nur einmal gemeldet werden. Jede weitere Ausstrahlung wird automatisch von der VG WORT erfasst.

Feature

Beim Feature ergibt sich der eigene Wortanteil aus der Gesamtlänge abzüglich der O-Töne, Zitate, Musik und Co-Autorenanteile.

Lesungen

Lesungen aus verlegten, nicht dramatisierten Werken von einer Länge bis zu 15 Minuten müssen nicht gemeldet werden. Die Vergütung erfolgt im Rahmen des Kleinen Senderechts.
Lesungen nicht verlegter Werke können gemeldet werden.

FAQs

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Hörfunk

Sie melden diese im Online-Service-Portal T.O.M. im Bereich Hörfunk oder mit dem jeweiligen Papierformular zum Download unter Merkblätter und Formulare.
Wenn Sie ein Papierformular nutzen, muss es mit Originalunterschrift per Post bis spätestens 31. Januar eines Jahres bei der VG WORT vorliegen.

Eine Ergänzung oder Änderung an einer abgesendeten Meldung ist nicht möglich. Bitte geben Sie die Meldung erneut im Online-Service-Portal T.O.M. ein.

Bei Fragen können Sie sich gerne an die Fachabteilung wenden.

Alle Online-Meldungen im Meldezeitraum (drei Jahre) können jederzeit über das Online-Service-Portal T.O.M. unter Archiv meiner T.O.M. Meldungen eingesehen werden.

Eine Gesamtübersicht über alle bisher abgegebenen Meldungen (Papier und online) kann jederzeit über die Fachabteilung angefordert werden.

Sie können ausschließlich über Papierformulare melden. Diese finden Sie zum Download unter Merkblätter und Formulare. Das Formular muss mit Originalunterschrift per Post bis spätestens 31. Januar eines Jahres bei der VG WORT vorliegen.

Online-Seminar zum Meldeverfahren

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Telefonisch erreichen Sie uns persönlich zu den Bürozeiten. Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail – wir antworten so bald wie möglich.

Ihr telefonischer Kontakt richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.
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