Im Bereich Hörfunk werden Tantiemen u.a. für die private Vervielfältigung ausgeschüttet. Das Senderecht selbst wird – mit Ausnahme der Kleinen Senderechte – nicht von der VG WORT wahrgenommen.
Einnahmen aus der Geräte- und Speichermedienvergütung, der Wiedergabe in Hotels, Gaststätten, Krankenhäusern etc., der sonstigen öffentlichen Wiedergabe und der Weitersendung aus dem In- und Ausland werden ins Verhältnis zu den eingegangenen Meldungen von Autoren und Verlagen gesetzt.
Aus der Art des Werks, der Sendedauer, der Senderreichweite und der Ausstrahlungshäufigkeit ergibt sich ein Punktwert, der zu einer individuellen Auszahlungssumme führt.
Voraussetzung für die Ausschüttung ist eine Meldung des ausgestrahlten Beitrags. Der eigene Wortanteil muss mindestens eine Minute Sendelänge betragen. O-Töne, Zitate, Musik und Co-Autorenanteile (Interviewpartner) müssen abgezogen werden.
Bitte beachten Sie:
Hörspiele
Hörspiele (ab einer Gesamtlänge von 30 Minuten) müssen nur einmal gemeldet werden. Jede weitere Ausstrahlung wird automatisch von der VG WORT erfasst.
Feature
Beim Feature ergibt sich der eigene Wortanteil aus der Gesamtlänge abzüglich der O-Töne, Zitate, Musik und Co-Autorenanteile.
Lesungen
Lesungen aus verlegten, nicht dramatisierten Werken von einer Länge bis zu 15 Minuten müssen nicht gemeldet werden. Die Vergütung erfolgt im Rahmen des Kleinen Senderechts.
Lesungen nicht verlegter Werke können gemeldet werden.