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Aufgaben

Einmal im Jahr findet innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Auf Antrag des Vorstands, Verwaltungsrats oder von mindestens 30 Mitgliedern sind außerordentliche Mitgliederversammlungen einzuberufen. Die Einladungen ergehen in Textform und mindestens drei Wochen vor der Sitzung.

Die Mitgliederversammlung bestimmt die Grundsätze der VG WORT. Ihr obliegen insbesondere

Alle vier Jahre wählt die Mitgliederversammlung den Verwaltungsrat.

Anträge und Abstimmung

Anträge an die Mitgliederversammlung müssen von sechs Mitgliedern unterschrieben und mindestens acht Wochen vor der Versammlung dem Vorstand zugegangen sein.

In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit nicht eine Abstimmung nach Berufsgruppen zu erfolgen hat. Nach Berufsgruppen wird abgestimmt bei  

  • Änderung und Ergänzung der Satzung,

  • Änderung und Ergänzung des Verteilungsplans,

  • Änderung und Ergänzung des Wahrnehmungsvertrages,

  • der Festlegung von Aufnahmegebühren und Jahresbeiträgen von Mitgliedern,

  • der Wahl des Verwaltungsrats und

  • der Auflösung des Vereins.

Anträge, bei denen eine Abstimmung nach Berufsgruppen vorgesehen ist, bedürfen einer Zweidrittelmehrheit innerhalb jeder Berufsgruppe und können nur mit Zustimmung aller Berufsgruppen angenommen werden.

Vertretung in der Mitgliederversammlung

Jedes Mitglied ist berechtigt, seine Rechte in der Mitgliederversammlung auch durch eine Vertreterin oder einen Vertreter ausüben zu lassen. Eine Vertretung durch ein anderes Mitglied ist jedoch nur möglich, wenn dieses in der gleichen Berufsgruppe stimmberechtigt ist.
Delegierte der Wahrnehmungsberechtigten können sich nur durch gewählte Stellvertreter in der Mitgliederversammlung vertreten lassen.

Teilnehmende Mitglieder können mit einer Vollmacht das Stimmrecht für bis zu zehn weitere Mitglieder ausüben, wobei sämtliche vertretenen Mitglieder in der gleichen Berufsgruppe stimmberechtigt sein müssen.

Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag

Über den jährlichen Mitgliedsbeitrag beschließt die Mitgliederversammlung. Aktuell gelten folgende Beträge:

  • Aufnahmegebühr für Autorinnen und Autoren: € 5,00

  • Aufnahmegebühr für Verlage: mindestens € 50,00 (€ 5,00 pro Jahresmittel dauernd Beschäftigten, Höchstbeitrag € 250,00)

  • Mitgliedsbeitrag für Autorinnen und Autoren: € 10,00 jährlich

  • Mitgliedsbeitrag für Verlage: € 50,00 jährlich

Aufnahmeverfahren und Antragsfrist

Über die Aufnahme von Autorinnen und Autoren sowie von Verlagen als Mitglied entscheidet der Vorstand der VG WORT.

Bitte beachten Sie, dass es einen jährlich wechselnden Termin gibt, bis zu dem Ihr Antrag eingegangen sein muss, wenn Sie an der nächsten Mitgliederversammlung teilnehmen möchten. Dieser Termin wird hier rechtzeitig bekanntgegeben.

Satzung

Ihr persönlicher Kontakt

Mitgliedschaft und Mitgliederversammlung

Richten Sie bitte Ihren Antrag auf Mitgliedschaft per E-Mail an: