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Mit dem Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages erteilen Rechteinhaber der VG WORT den Auftrag, treuhänderisch für sie tätig zu werden und bestimmte urheberrechtliche Rechte und Ansprüche an Sprachwerken für sie wahrzunehmen.
Sie finden hier den Wahrnehmungsvertrag zur Anschauung.
Zum Abschluss des Wahrnehmungsvertrages registrieren Sie sich bitte auf dem Online-Service-Portal T.O.M..

Muster