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Der Inkassoauftrag für das Ausland ergänzt den Wahrnehmungsvertrag im Hinblick auf eine Rechtewahrnehmung außerhalb Deutschlands. So wird es der VG WORT ermöglicht, ausländische Schwestergesellschaften im Rahmen von Gegenseitigkeitsverträgen mit der treuhänderischen Rechtewahrnehmung in dem jeweiligen Land zu betrauen. Die erzielten Einnahmen werden anschließend von der VG WORT an die Berechtigten ausgeschüttet.

Der Inkassoauftrag für das Ausland wird zusammen mit den übrigen Vertragsunterlagen zum Download und Ausdrucken über das Online-Service-Portal T.O.M. zur Verfügung gestellt und muss – so eine Rechtewahrnehmung im Ausland gewünscht ist – ebenfalls unterzeichnet und im Original per Post zurückgesendet werden.

Zur Ansicht stellen wir Ihnen hier den Inhalt des Inkassoauftrages zur Verfügung.