Nach intensiven Diskussionen stimmten die Mitglieder der VG WORT heute den vom Verwaltungsrat vorgeschlagenen Reformen des Verteilungsplans zu, die die Ausschüttungen für den Bereich „METIS“ (Texte im Internet) und für audiovisuelle Werke betreffen.
Die METIS-Reform sieht vor, dass die Gesamteinnahmen für die Vervielfältigung von Online-Texten zukünftig in zwei verschiedenen Ausschüttungsarten verteilt werden. Es wird eine Zugriffsausschüttung geben, die im Grundsatz der bisherigen regulären METIS-Ausschüttung entspricht. Auszahlungen sind demnach möglich, wenn aufgrund von Zählmarken eine bestimmte Anzahl von Zugriffen festgestellt werden kann.
Neu konzipiert hingegen wurde die Verbreitungsausschüttung, die die bisherige Sonderausschüttung ersetzt. Hier ist auch ohne Zählmarken eine einmalige Vergütung für jedes Werk möglich, wenn bestimmte Verbreitungsnachweise erbracht werden, die die Kopierwahrscheinlichkeit belegen.
Weitere Informationen zur METIS-Reform finden Sie hier.
Außerdem werden zukünftig auch Vervielfältigungen von audiovisuellen Werken, die auf Mediatheken von Sendeunternehmen und Video-on-Demand-Plattformen zur Verfügung gestellt werden, unter bestimmten Voraussetzungen bei der VG WORT vergütet werden können.
Weitere Informationen zur Reform für non-lineare AV-Werke finden Sie hier.
Beide Reformen finden erstmals bei der Hauptausschüttung 2027 Anwendung und werden nach der Hauptausschüttung 2028 sorgfältig evaluiert werden.