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Warum ist eine Reform notwendig, wie sehen die Eckpunkte aus, was sind die wichtigsten Anpassungen zum bisherigen System.

Warum ist eine Reform notwendig?

Bei der Verteilung der Einnahmen aus der Geräte- und Speichermedienvergütung (§ 54 UrhG) hat die VG WORT im Rahmen der Verteilungsgerechtigkeit zu berücksichtigen, in welchem Umfang Werk-Arten für Vervielfältigungen genutzt werden. Für den Bereich der Vervielfältigungen aus dem Internet (METIS) hat die VG WORT deshalb im Jahr 2023 eine empirische Studie zum Kopierverhalten durchgeführt.

Die Studie hat ergeben, dass bestimmte Textarten und Publikationsformen – obwohl sie durchaus für die Anfertigung von Vervielfältigungen genutzt werden – bei der Vergütung nicht ausreichend berücksichtigt werden. Außerdem hat sich gezeigt, dass vor allem die bisherige Sonderausschüttung tatsächliche und rechtliche Fragen aufwirft.

Es bedarf deshalb einer Änderung der bisherigen Verteilung. Der Vorschlag zur Änderung des Verteilungsplans im Bereich METIS, den die Mitgliederversammlung der VG WORT am 24. Mai 2025 beschlossen hat, wird hier erläutert.

Die verwendeten Abkürzungen werden im beigefügten Glossar erklärt.

Wie sehen die Eckpunkte der Reform aus?

Zukünftig werden die Gesamteinnahmen für Online-Texte in zwei verschiedenen Ausschüttungsarten verteilt werden:

Zugriffsausschüttung
Die Zugriffsausschüttung entspricht weitgehend der bisherigen regulären METIS-Ausschüttung. Mindestens 80 % des Budgets werden für diese Ausschüttung vorgesehen. Hintergrund hierfür ist, dass der Nachweis der Kopierwahrscheinlichkeit durch die Zugriffszählung nutzungsbezogen – und damit besonders valide – erbracht wird.
Jährliche Ausschüttungen sind möglich, solange der Mindestzugriff erreicht wird.

Verbreitungsausschüttung
Die Verbreitungsausschüttung wurde neu konzipiert; sie ersetzt die bisherige Sonderausschüttung.
Meldungen sind möglich für Werke mit ISBN, ISSN oder DOI, die eine anhand objektiver Daten (Bibliothekskataloge oder Verkaufsnachweise) feststellbare Mindestverbreitung aufweisen. Meldungen sind möglich für Werke auf den Internetseiten von Fernseh- und Rundfunkanstalten und auf IVW-geprüften Internetseiten.
Max. 20 % des Budgets können für diese Ausschüttung vorgesehen werden. Hintergrund ist, dass die Kopierwahrscheinlichkeit lediglich auf der Grundlage von pauschalen Annahmen festgestellt wird.
Je Werk ist eine einmalige Ausschüttung vorgesehen.

Die Verteilung des Gesamtbudgets soll nach folgenden Regeln vorgenommen werden:

Verteilung
Die Verteilung wird für die beiden Ausschüttungsarten gesondert berechnet. Es werden jeweils getrennte Ausschüttungstöpfe für Urheber und Verlage gebildet. Die errechnete Quote der Verbreitungsausschüttung darf die Quote der Zugriffsausschüttung nicht übersteigen. Sollte dies der Fall sein, wird eine einheitliche Quote berechnet. Es werden Kappungsgrenzen eingeführt. Keine Urheberin und kein Urheber kann mehr als 0,1 % des gesamten Urhebertopfs erhalten. Kein Verlag kann mehr als 10 % des Gesamtbetrages im Verlagstopf erhalten.

Weitere Anpassungen und Änderungen

Die Reform sieht verschiedene weitere Anpassungen vor. Die wichtigsten Änderungen betreffen folgende Punkte:

Zugriffsausschüttung
Lange Texte ab 10.000 Zeichen werden bereits bei 25 % des ansonsten üblichen Mindestzugriffes (derzeit 1.500 Zugriffe) berücksichtigt. Texte mit sehr vielen Zugriffen erhalten eine höhere Ausschüttung (Aufschlag i. H. v. 20 % oder 40 %).

Verbreitungsausschüttung
Meldung und Vergütung erfolgt pro Werk (nicht wie bei der bisherigen Sonderausschüttung pro Domain). Meldungen sind durch Urheber und Verlage möglich. Es können Werke gemeldet werden, die im Jahr vor der Ausschüttung oder in den vorangegangenen zwei Jahren erschienen sind. Die Meldungen der Verlage müssen auch vollständige Angaben zu den beteiligten Urheberinnen und Urhebern enthalten. Für alle Meldungen ist einer der folgenden Nachweise der Verbreitung (und damit der Kopierwahrscheinlichkeit) erforderlich:

Karlsruher virtueller Katalog (KVK) für eBooks und wissenschaftliche Werke.
Zeitschriftendatenbank (ZDB) für Zeitschriften und Zeitungen.
Verkaufsnachweise über Media Control für eBooks.
Internetseiten von Sendeunternehmen, die auch im AV-Bereich der VG WORT berücksichtigt werden.
Zugriffszahlen pro Domain und Kalenderjahr über die Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW).

Welche Auswirkungen kann die Reform haben?

In den Modellrechnungen wurde versucht, sich den Ergebnissen der Studie weitestgehend anzunähern. Die Berechnungen konnten jedoch nur auf der Basis der bisherigen Ausschüttungen erfolgen. Nicht vorhersehbar sind dagegen mögliche Auswirkungen auf das künftige Meldeverhalten der Berechtigten.

Im Zuge der Reform wird es voraussichtlich Meldende geben, die von den Veränderungen profitieren und andere, bei denen das nicht der Fall ist. Eine genaue Voraussage dazu ist jedoch kaum möglich.

Meldende in der Verbreitungsausschüttung, die regelmäßig und viele Texte veröffentlichen, werden gegenüber der Sonderausschüttung allerdings dadurch profitieren, dass die Meldungen und Ausschüttungen künftig pro Text und nicht mehr summarisch erfolgen.

Auch lässt sich nicht vorhersagen, wie sich die Quoten entwickeln werden, da diese sowohl von den Einnahmen der VG WORT als auch von der Anzahl der Meldenden abhängen. Beide Faktoren sind Schwankungen unterworfen. Dies gilt jedoch unabhängig von der Reform auch für das bisherige Verfahren.

Zusammenfassung

Die Reform ist – wie eingangs bereits ausgeführt – die erforderliche Reaktion auf die durchgeführte Studie zum Kopierverhalten. Eine angemessene Ausschüttung setzt außerdem voraus, dass für die vergüteten Werke eine Kopierwahrscheinlichkeit besteht. Durch die Reform soll sichergestellt werden, dass auch bei der neuen Verbreitungsausschüttung diese Vorgabe – wenn auch pauschal – besser umgesetzt wird. Die bisherige Sonderausschüttung soll dagegen nicht beibehalten werden. Neben den Schwierigkeiten bei der Bestimmung der Kopierwahrscheinlichkeit war hierfür ausschlaggebend, dass die jährliche Beteiligungsmöglichkeit im Rahmen der Sonderausschüttung langfristig zu einer Marginalisierung der Ausschüttungsbeträge führen würde.

Der Verteilungsplanvorschlag sieht explizit vor, dass die Reform im Anschluss an die Ausschüttung 2028 sorgfältig evaluiert wird und in der Mitgliederversammlung 2029 über das Ergebnis berichtet wird.

Glossar

DOI - Digital Object Identifier: Dieser Identifikator wird hauptsächlich im wissenschaftlichen Bereich vergeben, um Artikel, Beiträge oder eBooks eindeutig identifizieren zu können. Er bleibt auch bei einem Verlagswechsel erhalten.

ISBN: Internationale Standard-Buchnummer – mit dieser Nummer werden Bücher oder eBooks eindeutig gekennzeichnet. Über diese Nummer sind die betreffenden Werke im Handel bestellbar.

ISSN: International Standard Serien Nummer – mit dieser Nummer werden fortlaufende Veröffentlichungen wie Zeitschriften, Zeitungen oder wissenschaftliche Blogs gekennzeichnet. Auch für Jahrbücher und andere Reihentitel kann eine ISSN vergeben werden.

IVW: Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. Die IVW erhebt und veröffentlicht u. a. Daten zu Auflagenhöhen, Verbreitung und Online-Nutzung von Zeitschriften und Zeitungen. Die VG WORT nutzt die IVW-Zahlen bereits im Bereich Presse-Repro.

KVK: Karlsruher virtueller Katalog, über diesen Katalog (https://kvk.bibliothek.kit.edu) kann eine gesammelte Recherche in Bibliothekskatalogen in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder weltweit erfolgen. Es geht dabei nicht ausschließlich um wissenschaftliche Bibliotheken, diese bilden aber den Schwerpunkt für den Katalog, der von allen wissenschaftlichen Einrichtungen in Deutschland für die Recherche genutzt wird. Auch der Zugriff auf den Buchhandel oder Kataloge mit digitalen Medien ist möglich. Die VG WORT nutzt diesen Katalog bereits, um die Verbreitung von Printwerken nachzuweisen.

Media Control: Deutsches Unternehmen aus Baden-Baden, das Charts und Marktanalysen erstellt und Daten z. B. zu Verkaufszahlen im Bereich Buch und Musik sammelt und ausweist. Für METIS sind die Verkaufszahlen von eBooks über den deutschen Buchhandel relevant. Dabei werden Daten aus den Kassen- und Bezahlsystemen des stationären Handels genauso wie die der reinen Online-Verkaufsplattformen (für METIS relevant) ausgewertet.

ZDB: Zeitschriften Datenbank, diese Datenbank, die von der deutschen Nationalbibliothek betreut wird und unter https://zdb-katalog.de/index.xhtml erreichbar ist, verzeichnet die Bestände von Zeitungen, Zeitschriften und anderen fortlaufenden Werken wie z. B. Jahrbüchern in gedruckter und elektronischer Form, die in wissenschaftlichen Bibliotheken und verwandten Einrichtungen in Deutschland und Österreich vorhanden sind. Es geht hier um die Werke, die auch eine ISSN erhalten können (siehe ISSN). Die ZDB wird bereits im Printbereich für den Nachweis der Verbreitung genutzt.

FAQs zur METIS-Reform

Glossar zur METIS-Reform