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Nach der seit dem 7. Juni 2021 geltenden Rechtslage haben Verlage wieder einen eigenständigen Anspruch auf Beteiligung an den Einnahmen der VG WORT. Lesen Sie weiter zur Verlagsbeteiligung.

Die Vergütung erfolgt für die private Vervielfältigung von Veröffentlichungen auf deutschen Internetseiten.

Ob ein Text eine Kopierwahrscheinlichkeit besitzt, ergibt sich unter anderem daraus, dass Nutzer diesen Text tatsächlich aufrufen. Die Anzahl der Zugriffe auf einen Text wird mit Hilfe einer von der VG WORT vergebenen Zählmarke gezählt, die vom Verlag einzubauen ist.

Allgemeine und technische Informationen finden Sie unter Merkblätter und Formulare. Für die Automatisierung des Verfahrens bietet die VG WORT zwei verschiedene Schnittstellen an: SOAP und REST.

Der Verlag muss bestätigen, dass die erforderlichen Nutzungsrechte seitens der Urheberinnen und Urheber eingeräumt worden sind. Überdies muss er die VG WORT von etwaigen Ansprüchen der Urheber freistellen.

Wichtige Änderungen ab 01. Januar 2026 durch die METIS-Reform

Zukünftig wird es für Verlage neben der bisherigen Ausschüttung mit Zugriffszählung auch eine Ausschüttung für Internetseiten ohne Zählmarken (Verbreitungsausschüttung) geben.

Für alle Meldungen zum Kalenderjahr 2026 gibt es daher für Verlage, die erstmals an einer Zugriffsausschüttung teilnehmen, neue Schnittstellen, die zwingend zu nutzen sind. Verlage, die ab 2026 bereits von der regulären Ausschüttung in die Verbreitungsausschüttung wechseln wollen, dürfen ab 01. Januar 2026 keine neuen Zählmarken mehr einbauen. Bis 31. Dezember 2025 eingebaute Zählmarken sollen jedoch bestehen bleiben.

Bitte beachten Sie, dass der Meldeschluss ab 2027 jeweils der 31. März sein wird.

Informationen und Dokumente

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