Nach der seit dem 7. Juni 2021 geltenden Rechtslage haben Verlage wieder einen eigenständigen Anspruch auf Beteiligung an den Einnahmen der VG WORT. Lesen Sie weiter zur Verlagsbeteiligung
Reguläre Ausschüttung (für bis Ende 2025 erhobene Zugriffe)
Die Vergütung erfolgt für die private Vervielfältigung von Veröffentlichungen auf deutschen Internetseiten.
Ob ein Text eine Kopierwahrscheinlichkeit besitzt, ergibt sich unter anderem daraus, dass Nutzer diesen Text tatsächlich aufrufen. Die Anzahl der Zugriffe auf einen Text wird mit Hilfe einer von der VG WORT vergebenen Zählmarke gezählt, die vom Verlag einzubauen ist.
Allgemeine und technische Informationen finden Sie unter Merkblätter und Formulare
Für die Automatisierung des Verfahrens bietet die VG WORT zwei verschiedene Schnittstellen an: SOAP und REST.
Der Verlag muss bestätigen, dass die erforderlichen Nutzungsrechte seitens der Urheberinnen und Urheber eingeräumt worden sind. Überdies muss er die VG WORT von etwaigen Ansprüchen der Urheber freistellen.
Zugriffsausschüttung (für ab 01.01.2026 erhobene Zugriffe)
Für alle Meldungen zum Kalenderjahr 2026 gibt es für Verlage, die erstmals an einer Ausschüttung mit Zugriffszählung teilnehmen, neue Schnittstellen, die zwingend zu nutzen sind.
Für bereits teilnehmende Verlage gilt, dass die Schnittstellen vorerst nicht angepasst werden müssen und so auch Meldungen zu 2026 über diese noch möglich sind.
Verbreitungsausschüttung
Ab Ende Februar 2026 gibt es für Verlage neben der bisherigen Ausschüttung mit Zugriffszählung auch eine Ausschüttung für Internetseiten ohne Zählmarken.
Der Verlag entscheidet für jede Internetseite (Domain), an welcher Ausschüttung er teilnimmt. Es ist nicht möglich, mit einer Internetseite (Domain) an beiden Ausschüttungen teilzunehmen. Für Verlage, die über mehrere Internetseiten verfügen, kann die Entscheidung aber für jede Internetseite unterschiedlich getroffen werden.
Verlage, die ab 2026 bereits von der regulären Ausschüttung in die Verbreitungsausschüttung wechseln wollen, dürfen ab 01. Januar 2026 keine neuen Zählmarken mehr einbauen. Bis 31. Dezember 2025 eingebaute Zählmarken sollen jedoch bestehen bleiben.
Eine manuelle Meldemöglichkeit für diese Ausschüttung wird es ab Ende Februar geben. Die Schnittstellen für die Automatisierung der Verbreitungsausschüttung werden voraussichtlich ab April 2026 bereitgestellt.
Ab 1.1.2027 muss ein Wechsel der Ausschüttungen bis spätestens Ende 2026 über das Meldesystem erklärt werden. Die VG WORT wird dazu das Verfahren im Meldesystem rechtzeitig anbieten.
Bitte beachten Sie, dass der Meldeschluss ab 2027 für die Zugriffs- und die Verbreitungsausschüttung der 31. März ist.