Nach der seit dem 7. Juni 2021 geltenden Rechtslage haben Verlage wieder einen eigenständigen Anspruch auf Beteiligung an den Einnahmen der VG WORT. Es geht dabei um Ausschüttungen an Verlage für Einnahmen aufgrund von gesetzlichen Vergütungsansprüchen für gesetzlich erlaubte Nutzungen, im Bereich Presse für die Privatkopie. Lesen Sie weiter zur Verlagsbeteiligung.
Meldevoraussetzungen
Die Meldung der jeweiligen Zeitung oder Zeitschrift muss folgende Angaben enthalten:
die verkaufte Auflage der Druckausgabe (bezogen auf das 3. Quartal des gemeldeten Jahrgangs)
den jährlichen Abonnement-Preis (bezogen auf das 3. Quartal des gemeldeten Jahrgangs)
Gratis verteilte Zeitungen und Zeitschriften
Auch gratis verteilte Zeitungen und Zeitschriften können gemeldet werden; hierbei entfallen die Angaben zur verkauften Auflage sowie zum Abonnementpreis.