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Privatkopievergütung

Urheberinnen und Urhebern steht für das Vervielfältigen ihrer Zeitungs- und Zeitschriftenbeiträge eine Vergütung zu. Publikumszeitschriften sind Zeitschriften mit großer Themenvielfalt im Gegensatz zu monothematischen Fachzeitschriften, die im Bereich Fach- und Sachbuch / Fachzeitschriften zu melden sind.

Grundlage der Ausschüttung ist eine Jahresmeldung. Gemeldet werden die Anschlagszahlen pro Zeitung / Zeitschrift; bei Presseagenturen werden die Texte pro Agentur gemeldet. Meldefähig sind Publikationen, in denen im Meldejahr mindestens 10.000 Anschläge veröffentlicht worden sind, wobei der einzelne Beitrag mindestens 900 Anschläge haben muss.

Lesezirkelausschüttung

Sind Publikumszeitschriften in Lesezirkeln vertreten, wird diese Nutzung von der VG WORT automatisch berücksichtigt, falls Sie eine Meldung für diese Zeitschrift abgegeben haben.

Pressespiegelvergütung

Die VG WORT wertet die in Deutschland erscheinenden Pressespiegel aus.

Damit die Artikel zugeordnet werden können, ist es notwendig, dass Sie Ihre Autorenzeilen und Kürzel über das Online-Service-Portal T.O.M. für alle Medien bekannt geben, in denen Sie regelmäßig veröffentlichen.

Zur Nutzung und Herausgabe von Pressespiegeln haben wir alle Informationen auf einer eigenen Seite zusammengestellt.

FAQs

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Publikumszeitung und -zeitschrift

Nein, Sie melden nur die Anschlagszahl pro Jahr für jede Zeitung oder Zeitschrift, in der Ihre Beiträge mindestens 10.000 Zeichen umfassen.

Anschlagszahl bedeutet Zeichenanzahl inklusive Leerzeichen.

Ja, die Frist endet dafür jeweils am 31. Januar des Folgejahres.

Autorennamen, Kürzel und Medien werden bei der VG WORT  für die jährliche Auswertung der Pressespiegel benötigt. Nur wenn Sie uns diese schriftlich mitteilen, können wir Sie bei der Pressespiegelauswertung berücksichtigen.

Bitte beachten Sie, dass Autorenname und Kürzel immer mit dem Namen des betreffenden Mediums verbunden sein müssen.

Nutzungen Ihrer Texte in Pressespiegeln können nur gefunden werden, wenn uns Name, Kürzel und Medien mitgeteilt werden. Sollte uns weder eine Namens- noch eine Kürzelmeldung vorliegen, können Nutzungen nicht oder eventuell nur teilweise über Ihren Namen gefunden werden.

Online-Seminar zum Meldeverfahren

Ihr persönlicher Kontakt

Publikumszeitungen und -zeitschriften

Telefonisch erreichen Sie uns persönlich zu den Bürozeiten. Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail – wir antworten so bald wie möglich.

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