Privatkopievergütung
Urheberinnen und Urhebern steht für das Vervielfältigen ihrer Zeitungs- und Zeitschriftenbeiträge eine Vergütung zu. Publikumszeitschriften sind Zeitschriften mit großer Themenvielfalt im Gegensatz zu monothematischen Fachzeitschriften, die im Bereich Fach- und Sachbuch / Fachzeitschriften zu melden sind.
Grundlage der Ausschüttung ist eine Jahresmeldung. Gemeldet werden die Anschlagszahlen pro Zeitung / Zeitschrift; bei Presseagenturen werden die Texte pro Agentur gemeldet. Meldefähig sind Publikationen, in denen im Meldejahr mindestens 10.000 Anschläge veröffentlicht worden sind, wobei der einzelne Beitrag mindestens 900 Anschläge haben muss.
Lesezirkelausschüttung
Sind Publikumszeitschriften in Lesezirkeln vertreten, wird diese Nutzung von der VG WORT automatisch berücksichtigt, falls Sie eine Meldung für diese Zeitschrift abgegeben haben.
Pressespiegelvergütung
Die VG WORT wertet die in Deutschland erscheinenden Pressespiegel aus.
Damit die Artikel zugeordnet werden können, ist es notwendig, dass Sie Ihre Autorenzeilen und Kürzel über das Online-Service-Portal T.O.M. für alle Medien bekannt geben, in denen Sie regelmäßig veröffentlichen.
Zur Nutzung und Herausgabe von Pressespiegeln haben wir alle Informationen auf einer eigenen Seite zusammengestellt.