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Nein, Sie melden nur die Anschlagszahl pro Jahr für jede Zeitung oder Zeitschrift, in der Ihre Beiträge mindestens 10.000 Zeichen umfassen.

Anschlagszahl bedeutet Zeichenanzahl inklusive Leerzeichen.

Ja, die Frist endet dafür jeweils am 31. Januar des Folgejahres.

Autorennamen, Kürzel und Medien werden bei der VG WORT  für die jährliche Auswertung der Pressespiegel benötigt. Nur wenn Sie uns diese schriftlich mitteilen, können wir Sie bei der Pressespiegelauswertung berücksichtigen.

Bitte beachten Sie, dass Autorenname und Kürzel immer mit dem Namen des betreffenden Mediums verbunden sein müssen.

Nutzungen Ihrer Texte in Pressespiegeln können nur gefunden werden, wenn uns Name, Kürzel und Medien mitgeteilt werden. Sollte uns weder eine Namens- noch eine Kürzelmeldung vorliegen, können Nutzungen nicht oder eventuell nur teilweise über Ihren Namen gefunden werden.

Bitte nutzen Sie das Formular Autorenzeile/ Kürzel bearbeiten im Bereich Presse des Online-Service-Portal T.O.M..

Ja! Die Autorenzeilen- und Kürzelmeldung ersetzt nicht die Meldungen in den einzelnen Meldebereichen. Ebenso ersetzt eine Zeitungs- und Zeitschriftenmeldung keine Autorenzeilen- und Kürzelmeldung.

Texte ohne Namen oder Namenskürzel können leider nicht erkannt und zugeordnet werden.