Im Falle des Todes einer Urheberin oder eines Urhebers wird der Wahrnehmungsvertrag mit den Erben fortgesetzt. Dies vor dem Hintergrund, dass das Urheberrecht erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt und vererblich ist.
Bitte zeigen Sie den Todesfall zeitnah an, eine formlose Mitteilung an die VG WORT ist dafür ausreichend.
Nach der Klärung der Rechtsnachfolge kann die Erbin oder der Erbe postume Meldungen einreichen, Ausschüttungen empfangen, an Gremiensitzungen teilnehmen und den Wahrnehmungsvertrag abschließen, einschränken oder kündigen.
Nachweis der Rechtsnachfolge
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen in Kopie per Post oder als Scan per E-Mail ein:
Sterbeurkunde und eröffnetes Testament (Erbschaft/Vermächtnis) oder
Sterbeurkunde und eröffneter Erbvertrag (Erbschaft/Vermächtnis) oder
Erbschein oder
Sterbeurkunde und Zeugnis des Nachlassgerichts über Testamentsvollstreckung oder Nachlassverwaltung (bei Beendigung ebenfalls Nachweis durch Urkunde des Nachlassgerichts sowie Angabe des Rechtsnachfolgers mit entsprechendem Nachweis)
Im Falle der Übertragung des Urheberrechts in Erfüllung einer Verfügung von Todes wegen oder an Miterben im Wege einer Erbauseinandersetzung ist darüber ein gesonderter Nachweis erforderlich.
Im Fall einer Erbengemeinschaft muss zusätzlich ein gemeinsamer Bevollmächtigter bestimmt werden, der die Rechte gegenüber der VG WORT ausübt und die Ausschüttungen entgegennimmt. Die Benennung eines gemeinsamen Bevollmächtigten, der nicht zur Erbengemeinschaft gehört, ist möglich. Eine Vorlage für die erforderliche Miterbenerklärung kann bei der VG WORT angefordert werden.
Weitere erforderliche Angaben sind Name, Geburtsdatum und Adresse des Rechtsnachfolgers oder Bevollmächtigten sowie ggf. das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser.
Was Sie noch wissen sollten
Die Möglichkeit der Kündigung des Vertragsverhältnisses besteht erst nach der Klärung der Rechtsnachfolge.
Eine Vorsorgevollmacht/Generalvollmacht ist kein Nachweis der Rechtsnachfolge.
Die Mitteilung einer Bankverbindung ist gewünscht. Bis zur vollständigen Klärung der Rechtsnachfolge erfolgen jedoch keine Ausschüttungen.
Vorlagen für eine Miterbenerklärung oder eine formlose Sorgerechtserklärung bei minderjährigen Erben können bei der VG WORT angefordert werden.