Urheberinnen und Urheber können in den Bereichen Hörfunk, Fernsehen, Sprachtonträger, Publikumszeitung und -zeitschrift, Fach- und Sachbuch sowie Fachzeitschrift und für die METIS Sonderausschüttung ihre Werke über unser Online-Service-Portal T.O.M. melden.
Darüber hinaus können die Verlage ihre Meldungen und Erklärungen zur Rechtsinhaberschaft für die Bereiche Belletristik und Kinderbuch sowie für Fach- und Sachbuch und Fachzeitschrift alternativ zum Online-Portal T.O.M auch über die Seite des VLB (Verzeichnis Lieferbarer Bücher) abgeben.
Benötigen Sie noch Informationen zum Meldeverfahren? Nutzen Sie unser Infotool!