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Die VG WORT verteilt die in einem Geschäftsjahr erzielten Einnahmen grundsätzlich im Folgejahr.

Es kommt jedoch vor, dass Auszahlungen – beispielsweise wegen fehlender Kontakt- oder Bankdaten – zunächst nicht erfolgen können. In diesen Fällen veröffentlicht die VG WORT die Werkdaten, die zu den betreffenden Ausschüttungspositionen vorliegen, in einer gesonderten Liste.

Wenn Berechtigte ihren Namen oder den Titel ihres Werkes in dieser Liste finden, können sie von der VG WORT die Ausschüttung über die entsprechenden Suchmasken im Online-Service-Portal T.O.M. beanspruchen.

Ausschüttungspositionen, die innerhalb von zwei Jahren nicht beansprucht werden, fließen wieder der Ausschüttung für alle Berechtigten zu.

Die Liste der nicht verteilbaren Einnahmen wird jährlich um neue Datensätze aktualisiert.
Für die Wahrnehmungsberechtigten der VG WORT mit T.O.M.-Zugang erfolgt dies zum 31. Dezember des Jahres, in dem die jeweiligen Einnahmen nicht verteilt werden konnten. Nutzen Sie für die Suche das Online-Service-Portal T.O.M.

Suche für Urheber

Suche für Verlage

Für alle anderen wird diese Information jeweils zum 01. Juli des Folgejahres im frei zugänglichen Bereich des Online-Service-Portals T.O.M. zur Verfügung gestellt. Nutzen Sie dafür die nebenstehenden Suchmasken.