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Betrifft nur Urheber, die umsatzsteuerpflichtig sind und dies bislang noch nicht mitgeteilt haben!

Es besteht die Möglichkeit, die von Ihnen abgeführte (und von der VG WORT noch nicht berücksichtigte) Umsatzsteuer für bis zu 3 Jahre rückwirkend nachzufordern.   

Dazu benötigen wir von Ihnen eine Rechnung in Textform per E-Mail oder Post.  

Bitte beachten Sie: Seit 2020 kann die Umsatzsteuer von 7 % nur noch auf Vergütungen im Bereich der "urheberrechtlichen Nutzungsrechte" in Rechnung gestellt werden.  

Pflichtangaben

Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

  • Absender (Name und Anschrift)  

  • Kartei-Nr.

  • Empfänger (Name und Anschrift)

  • Rechnungsdatum

  • Leistungszeitpunkt (Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum)

  • Rechnungsnummer 

  • Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Steuernummer und zuständiges Finanzamt

  • Betrag der Nachforderung

Muster für Berechnung

Vergütung für urheberrechtliche Nutzungsrechte im Jahr xx    
Vergütung für urheberrechtliche Nutzungsrechte im Jahr xx        
Vergütung für urheberrechtliche Nutzungsrechte im Jahr xx       
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Summe (=Nettobetrag)            
+ 7 % USt                                  
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Summe (=Bruttobetrag)          
./. bereits erhalten        
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Nachforderungsbetrag                  

Wichtige Informationen

Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG beträgt der Steuersatz für Ausschüttungen im Bereich der "urheberrechtlichen Nutzungsrechte" an Urheber 7 %, an Verlage 19 %. 
Wir können nur diesen Steuersatz erstatten, auch wenn von Urhebern 19 % abgeführt wurden. Gleiches gilt für den Fall, dass von Urhebern oder Verlagen auch für die "gesetzlichen Vergütungsansprüche" Umsatzsteuer abgeführt wurde.

Wenn Sie eine Abrechnung ohne Umsatzsteuer im Gutschriftverfahren erhalten haben, können wir diese nachträglich nicht mehr korrigieren. Die Steuerkorrektur entnehmen Sie dann bitte dem nächsten Ausschüttungsbrief.

Auszahlungen erfolgen erst, wenn sich die Summe (evtl. zusammen mit einer weiteren Vergütung) auf mindestens € 10,00 beläuft.

Bei weiteren Fragen dazu wenden Sie sich gerne an uns. Die VG WORT kann jedoch keine steuerliche Beratung für Sie erbringen. Bei Fragen zu steuerlichen Themen wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt oder Ihren Steuerberater.

Ihr persönlicher Kontakt

Buchhaltung

Telefonisch erreichen Sie unsere Kolleginnen und Kollegen zu den Bürozeiten. Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail – wir antworten so bald wie möglich.