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In der Ausschüttung mit Zugriffserfassung sind die letzten drei Kalenderjahre meldefähig, sofern in diesen Jahren die Zugriffszählung über die VG WORT-Zählmarken erfolgt ist und der jeweils festgelegte Mindestzugriff erreicht wurde.

Zur Verbreitungsausschüttung können Meldungen einmalig ab dem Erscheinungsjahr 2026 eingereicht werden. Eine rückwirkende Meldung ist dann sukzessive möglich. Z. B. kann zu einem Werk, das im Jahr 2026 erschienen ist, bis spätestens 31. März 2029 eine Meldung erfolgen.

Betreiber von Internetseiten, die eigene Texte auf ihrer Seite melden wollen, können nach wie vor an der Zugriffsausschüttung teilnehmen und ihre Texte, wenn die benötigten Zugriffe erreicht werden, melden.

Für ab 2026 verfasste Texte, die auf der eigenen Internetseite einstehen, existiert ausweichend die Möglichkeit, eine Meldung zur Verbreitungsausschüttung einzureichen. Erfüllt der Text/die Seite ein benötigtes Verbreitungskriterium (z. B. ist eine ISSN vorhanden oder die Seite bei der IVW gelistet), kann eine einmalige Ausschüttung erfolgen. Autoren können pro Meldejahr mit einer Seite nur an einem der beiden Meldeverfahren teilnehmen.

Wenn in die Internetseite eines Senders keine Zählmarken eingebaut werden (keine der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nimmt an METIS teil), können Autoren ihre meldefähigen Texte einmalig zur Verbreitungsausschüttung melden. Die Texte müssen über das Online-Service-Portal T.O.M. einzeln gemeldet werden. Es können nur Texte ab Erscheinungsjahr 2026 gemeldet werden.

E-Books können in den Formaten ePub oder/und PDF ohne technischen Kopierschutz (hartes DRM) gemeldet werden. Wenn der Verlag nicht über Zählmarken meldet, kann der Autor oder Übersetzer eine Meldung zur Verbreitungsausschüttung einreichen, sofern das E-Book ab 2026 erschienen ist. Erfüllt das gemeldete digitale Werk in den relevanten drei Jahren nach Erscheinung ein Verbreitungskriterium, so erfolgt eine einmalige Ausschüttung. Verbreitungskriterien sind entweder eine Listung mit drei oder fünf Standorten im Karlsruher Virtueller Katalog (KVK) oder 50 Verkäufe in Deutschland, nachgewiesen über media control. Wird das E-Book in beiden Formaten – ePub und PDF – angeboten, so müssen beide Formate mit der jeweiligen e-ISBN angegeben werden.

Das sehen Sie im Zuge der Meldung. Im Meldesystem ist hinterlegt, welche Internetseiten und Verlage über Zählmarken melden bzw. welche Werke bereits von einem Verlag gemeldet wurden. Folgen Sie der Schritt-für-Schritt-Navigation im Online-Service-Portal T.O.M., um eine Meldung einzureichen oder ggf. bereits vorhandene Verlagsmeldungen zu bestätigen.

Zum Start der Verbreitungsausschüttung sind noch nicht alle Prüfungen implementiert. Es kann sein, dass eine Meldung möglich ist, die dann im Rahmen der Bearbeitung abgewiesen wird.

Einige Prüfungen sind erst im Nachgang möglich, um sicherzustellen, dass das ganze Kalenderjahr einbezogen wird und die Prüfungsergebnisse damit valide sind. Das betrifft z. B. die Verkäufe über media control oder die Standorte in den relevanten Katalogen.
Ist eine positive Prüfung erfolgt, wird dies an gleicher Stelle angezeigt.

Bei Beiträgen in Zeitschriften erfolgt hingegen eine sofortige Prüfung auf Zugänge über deutsche Bibliotheken, so dass schon eine Meldung bei negativem Ergebnis unmöglich ist. Eine erfolgreich abgesandte Meldung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass eine Ausschüttung erfolgt. Aus diesem Grund steht auch bei einer erfolgreichen Meldung der Hinweis „ungeprüft“.

Meldungen werden bis zum Verfall des Erscheinungsjahres in jedem Ausschüttungsjahr neu geprüft, wenn die Kriterien bisher nicht erfüllt waren. Danach werden Meldungen, die nicht zu einer Ausschüttung geführt haben, zurückgegeben und nach kurzer Zeit gelöscht.

Liegen auch Meldungen zu Druckwerken des gleichen Verlages vor, die z. B. im Bereich Wissenschaft von Ihnen eingereicht wurden, ordnen wir Ihnen Meldungen zu ausschüttungsrelevanten Onlinetexten zu. Diese Meldungen finden Sie unter Zugeordnete Verlagsmeldungen im Menü von METIS. Sie können in der Detailansicht der Meldung angeben, ob Sie an der Meldung beteiligt sind oder nicht. Eine Ausschüttung erfolgt hier nur, wenn Sie aktiv bestätigen können, dass Sie an diesem Text mitgewirkt haben.

Haben Sie keine Meldung zu Druckwerken des gleichen Verlages eingereicht, können Sie über Meldung erstellen in METIS angeben, dass der Verlag Zählmarken verwendet, aber Sie Ihre Karteinummer nicht weitergegeben haben. Dann finden Sie ausschüttungsrelevante Meldungen über die Auswahl des Verlages oder über die Angabe zur Startseite der betreffenden Webseite.

Auch für die Verbreitungsausschüttung werden wir schrittweise ein vergleichbares Verfahren einrichten. Zum Start des neuen Ausschüttungsverfahrens melden die Autoren jedoch unter Angabe der anderen Urheber zunächst noch für sich selbst.

Sie können versuchen, eine Meldung zur Verbreitungsausschüttung abzugeben, wenn Ihr Text unter eine der vier Melderubriken fällt. Falls sich tatsächlich in Ihrem Text keine Zählmarke befindet und der Text in der Verbreitungsausschüttung gemeldet werden kann, ist auf diesem Weg eine einmalige Vergütung möglich. Allerdings gilt dies erst für Texte ab Erscheinungsjahr 2026.