Es handelt sich um Werke, die eigens für den Unterricht an Schulen konzipiert und hergestellt wurden – auch Unterrichtswerke genannt. Hierzu gehören u. a. die klassischen Schulbücher wie auch Arbeitshefte, Lernhilfen, Fachkunden für die berufliche Ausbildung oder Berufsschulbücher, Übungsmaterialien, Kursmaterialien für die Klassenstufen sowie Schullektüren. Zudem finden sich unter diesen Werken auch kartographische Darstellungen für den Einsatz im Unterricht.
Die anteilige Ausschüttung für Autoren wird zusammen mit dem Verlagsanteil an den Verlag ausgeschüttet. Der Verlag leitet den Autorenanteil an seine Autoren von Unterrichtswerken weiter. Eine eigene Meldung seitens Urheber (oder Verlag) ist für diese Ausschüttung nicht erforderlich. Für die Beteiligung an dieser Ausschüttung ist für Urheber kein Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages mit der VG WORT erforderlich.
Die für das Vervielfältigen aus Schulbüchern, Unterrichtsmaterialien und kartographischen Darstellungen festgestellten Anteile werden zu 100 % an die Verlage ausgeschüttet. Maßgeblich ist hierfür u. a., ob der Verlag in der Stichprobe der jeweiligen statistischen Erhebung über das Kopierverhalten an Schulen für Unterrichtswerke vorgekommen ist und ein entsprechender Verlagsanteil ermittelt werden konnte. Weder für Urheber noch für Verlage ist eine Meldung für die Beteiligung an dieser Ausschüttung erforderlich.
Die in der Erhebung ermittelten Verlage rechnen den in der Ausschüttung enthaltenen Autorenanteil mit ihren Autoren ab und stellen die VG WORT insoweit von deren Ansprüchen frei. Für den Verlag ist der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages mit der VG WORT erforderlich, damit eine Auszahlung der Gelder erfolgen kann.
Die einzelnen Autoren erhalten aus dem Gesamtbetrag, der für die Autoren von Unterrichtswerken des Verlages auszuschütten ist, einen prozentualen Aufschlag auf ihre jährlichen Honorarabrechnungen. Der prozentuale Anteil bestimmt sich aus dem Verhältnis des Honorarbetrags des einzelnen Autors zum Gesamthonorar aller Autoren von Schulbüchern, Unterrichtsmaterialien und kartographischen Darstellungen in diesem Verlag. Der Autoren- und Verlagsanteil kann nur zusammen an den Verlag ausgezahlt werden (50 % Autorenanteil und 50 % Verlagsanteil).
Einnahmen aus Vervielfältigungen von Belletristik sowie Kinder- und Jugendbüchern, Teilen von Werken in Unterrichts- und Lehrmedien i.S.v. § 60b UrhG sowie Fach-/Sachbüchern oder Artikeln aus Fachzeitschriften und wissenschaftlichen Publikationen werden über die entsprechenden Ausschüttungsbereiche gemäß dem Verteilungsplan der VG WORT ausbezahlt.
Die Einnahmen für Vervielfältigungen von Tageszeitungen, Wochenpresse und Publikumszeitschriften an Schulen basieren auf gesonderten vertraglichen Vereinbarungen und werden ebenso gemäß Verteilungsplan der VG WORT über die jeweilige Sparte an die Berechtigten ausgeschüttet.
Die Regelungen dieses Gesamtvertrages gelten für staatliche, kommunale und private Schulen im Sinne der Schulgesetze der Länder einschließlich der Schulen des Gesundheitswesens. Eine Einzelabrechnung der jeweiligen Schulen mit der VG WORT ist nicht erforderlich.
Die VG WORT erhält vertragsgemäß Daten über die Anzahl der unterrichteten Stunden oder Unterrichtseinheiten differenziert nach Programmbereichen gemäß der entsprechenden VHS-Statistik vom Deutschen Institut für Erwachsenenbildung (DIE) und rechnet auf dieser Basis ab. Eine Einzelmeldung und Einzelvergütung von Vervielfältigungen ist nicht erforderlich.
Die Einnahmen für Vervielfältigungen an Volkshochschulen werden auf die Bereiche Belletristik, Kinder- und Jugendbücher, wissenschaftliche Publikationen sowie Fach- und Sachbücher und wissenschaftliche Zeitschriften und Fachzeitschriften sowie den Ausschüttungsbereich für Lehrwerke entsprechend den von der VG WORT bei ihren statistischen Ermittlungen festgestellten Anteilen verteilt und gemäß Verteilungsplan der VG WORT ausgeschüttet.
Die Gelder für die Anteile von Lehrwerken, also Bücher oder Fachzeitschriften für den Lehrgebrauch, werden zu 100 % an deren Verlage inklusive des Autorenanteils ausgeschüttet. Die Verlage rechnen den Anteil für Lehrwerke entsprechend mit ihren Autoren ab und stellen die VG WORT insoweit von deren Ansprüchen frei.
Ausschüttungen erhalten die Verlage und ihre Autoren, für deren Lehrwerke sich in den statistischen Erhebungen der VG WORT eine hinreichende Nutzungswahrscheinlichkeit ergeben hat.
Die einzelnen Autoren erhalten dabei aus dem Gesamtbetrag, der für die Autoren des Verlages für Lehrwerke auszuschütten ist, einen prozentualen Aufschlag auf ihre jährlichen Honorarabrechnungen. Der prozentuale Anteil bestimmt sich aus dem Verhältnis des Honorarbetrages des einzelnen Autors zum Gesamthonorar aller Autoren von Lehrwerken in diesem Verlag.
Die Auszahlung des Autoren- und Verlagsanteils ist nur gemeinsam an den jeweiligen Verlag möglich.