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Am 1. Juli 2026 übernimmt die Juristin Dr. Constanze Semmelmann die Position des geschäftsführenden Vorstandes der VG WORT. Im Mai 2026 hat Ronald Schild mit Expertise und Erfahrung in Datenmanagement, Dateninfrastruktur und Management als neuer kaufmännischer Direktor begonnen.

Wir haben Dr. Constanze Semmelmann zum Start befragt: Wohin geht die Reise der VG WORT?

Frau Dr. Semmelmann, am 1. Juli übernehmen Sie die Position des geschäftsführenden Vorstands von ihrem Vorgänger Dr. Robert Staats, der die VG WORT fast 20 Jahre erfolgreich geführt hat. Womit dürfen wir zukünftig in und aus der VG WORT rechnen?

Seit den 1990er Jahren brachten das Internet und die Digitalisierung bereits grundlegende Veränderungen in der Vernetzung von Inhalten und in der Kommunikation mit sich. Seit Ende 2022 sehen wir, wie die generative künstliche Intelligenz (KI) die Schaffung und Nutzung von Inhalten neu aufstellt. Wir werden uns auf der Einnahmeseite genauso wie mit Blick auf interne Abläufe und Datenmanagement mit den technologischen Veränderungen konfrontieren. Diese Entwicklungen werfen zum Teil existenzielle Fragen für die betroffenen Personen und Branchen auf. Notwendig ist es aber auch, damit verbundene Chancen zu ergreifen.

Wir sind überzeugt vom Wert menschlich geschaffener Inhalte. Ihre Nutzungen müssen fair vergütet werden. Eine Verwendung von KI als Werkzeug unter Kontrolle durch Menschen kann durchaus hilfreich sein und ist natürlich nicht verboten, solange diese Werkzeuge unter Respekt des »Geistigen Eigentums« trainiert sind.

Wo sehen Sie Chancen für neue Vergütungen?

Wir sehen eine Reihe von Nutzungen, die die langfristige Relevanz der Verwertungsgesellschaften unterstreichen.

· Neben Papierkopien sind digitale Kopien von qualitativ hochwertigen und kuratierten Inhalten weit verbreitet in Unternehmen, Behörden oder im Bildungsbereich. Nachhaltige Entscheidungen in Wirtschaft, Politik und Verwaltung müssen breit abgestützt und evidenzbasiert sein. Keine Organisation kommt ohne entsprechende Ablage oder Intranet aus, die rechtssicher organisiert sein müssen.

· Auf Ebene der Geräte- und Speichermedien haben Speicherungen von Audios, Videos, Texten und Bildern auf Clouds deutlich zugenommen. Dazu kommt, dass viele Geräte für Kopien oder Speicherungen heute nicht nur ein Leben haben, sondern sich generalüberholt als »refurbished« auf dem Gebrauchtmarkt wiederfinden.

· Sendeunternehmen ergänzen ihre linearen Angebote immer mehr durch On-demand-Inhalte in Audio- und Videoform auf Plattformen oder in eigenen Mediatheken. Außerdem finden sich auf Plattformen unzählige Inhalte von verschiedenen Anbietern, die über Einzellizenzierungen kaum zu erfassen sind.

· Wenn wir KI-Modelle genauer betrachten, wird ersichtlich, dass jeder Upload von urheberrechtlich geschützten Fremdtexten in ChatGPT oder Perplexity AI eine Vervielfältigung ist. Auch wenn KI-Training, Fine-Tuning oder RAG-Modelle immer noch teilweise als Blackbox wahrgenommen werden, ist unbestritten, dass urheberrechtlich geschütztes Material auf verschiedene Arten verwendet wird.

Unser Ziel ist es, die grundlegenden Veränderungen von Technologien und Geschäftsmodellen - einschließlich der generativen KI - politisch und rechtlich mitzugestalten.

Dr. Constanze Semmelmann

Um all diese Nutzungen angemessen vergüten zu können, reichen in einigen Fällen technologieneutrale rechtliche Grundlagen aus. Zum Teil braucht es aber neue Lizenzstrukturen oder Gesetze. Unser Ziel ist es, die grundlegenden Veränderungen von Technologien und Geschäftsmodellen einschließlich der generativen KI politisch und rechtlich mitzugestalten und nicht nur Spielball dieser Entwicklungen zu sein.

Wie erreichen wir faire Lösungen gegenüber großen Plattformen und Anbietern generativer KI-Dienste bei der Nutzung urheberrechtlich geschützter Artikel, Bücher, Audios oder Videos?

Uns allen ist bewusst, dass wir global tätigen, verhandlungsstarken und wirtschaftlich mächtigen Akteuren gegenüberstehen. Ansprechpartner sind in vielen Fällen im Ausland angesiedelt, Gerichtszuständigkeit und anwendbares Recht in Nutzungs- oder Rechtsverletzungssituationen sind komplex.

Es ist wichtig, dass Rechteinhaber mit gebündelten Rechten, guter Datenqualität und Dateninfrastruktur sowie klaren Argumenten für die rechtliche Absicherung und die Notwendigkeit einer Vergütung auftreten. Daran werden wir arbeiten. Wir werden Kooperationen anstreben, um unsere Wirkung zu erhöhen. In einigen Bereichen wird sich Pionierarbeit nicht morgen, sondern erst übermorgen und möglicherweise erst nach sehr mühsamen und kostenintensiven Gerichtsverfahren finanziell auszahlen.

Innerhalb der VG WORT werden wir die Diskussion führen, in welchen Situationen die Rechteinhaber der VG WORT ihre Rechte übertragen können und möchten. Niemand wird von der VG WORT zu einer Rechteübertragung für KI-Nutzungen gezwungen. Wir werden aber Modelle zur Verfügung stellen, an denen unsere Autorinnen, Autoren und Verlage von Anfang an oder nach einer Beobachtungsphase teilnehmen können.

Die Abläufe bei der VG WORT werden manchmal als kompliziert und zu aufwendig betrachtet – was kann die VG WORT für die Zufriedenheit der Rechteinhaber tun?

Wir vertreten derzeit etwa 360.000 Urheberinnen und Urheber sowie etwa 9.000 Verlage, die ganz überwiegend mit der Arbeit der VG WORT zufrieden sind. Dennoch schauen wir uns Beschwerden genau an und analysieren ihre Gründe.

Wir arbeiten an der Vereinfachung von Regeln oder Optimierungen von Website, Informationen und Informationskanälen. Ziel ist auch, dass die Rechteinhaberseite mittelfristig ihre Beziehung mit der VG WORT weitgehend orts- und zeitunabhängig selbst gestalten kann. Natürlich werden Kommunikationskanäle mit Mitarbeitenden „aus Fleisch und Blut“ verfügbar bleiben.