Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem kürzlich ergangenen Urteil in einem Verfahren aus den Niederlanden entschieden, dass sogenannte »Tethered Downloads« (Offline-Kopien beim Streaming auf Video-on-Demand-Plattformen oder Mediatheken) unter bestimmten Voraussetzungen nicht von der Privatkopievergütung erfasst sind.
Dieses Urteil kann Auswirkungen auf die von der VG WORT im Sommer 2025 beschlossene Verteilungsplanregelung zu „Mediatheken/Video-on-Demand-Plattformen“ haben. Eine abschließende Bewertung ist aktuell jedoch noch nicht möglich.
Wahrnehmungsberechtigte der VG WORT können weiterhin Meldungen im Bereich „Mediatheken/Video-on-Demand-Plattformen“ abgeben. Aufgrund der bestehenden Rechtsunsicherheit ist derzeit jedoch nicht absehbar, ob und in welcher Form hierfür eine Ausschüttung zukünftig erfolgen kann. Dies betrifft insbesondere auch die gemäß Verteilungsplan erstmals für das Jahr 2027 vorgesehene Ausschüttung.
Weitere Informationen:
§§ 30 ff Verteilungsplan der VG WORT, siehe hier.
EuGH-Urteil, siehe hier.