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Der Stiftungsrat des AVW hat Änderungen in den Richtlinien AVW II beschlossen. Sie haben auch Auswirkungen auf die Höhe des Zuschusses.

Die Änderungen im Einzelnen:

  • Der mögliche einmalige Zuschuss wurde auf € 10.000 erhöht. Der Zuschuss beträgt im Einzelfall mindestens
    € 2.500, aber höchstens 50% des zuschussfähigen Betrages bis zum Höchstzuschuss.
     

  • Der Zuschuss kann auf Antrag in bis zu vier Teilauszahlungen in gleicher Höhe in vier aufeinander folgenden Kalenderjahren ausgezahlt werden.
     

  • Autorinnen und Autoren, die bereits einen Zuschuss nach AVW II erhalten haben, können die Differenz beantragen

Damit die Auszahlung bereits in 2025 erfolgen kann, muss der Antrag bis 31. Dezember in diesem Jahr gestellt werden. Unterlagen können im nächsten Jahr nachgereicht werden.

Das Autorenversorgungswerk richtet sich an hauptamtlich freiberuflich arbeitende Autorinnen und Autoren ab 50 Jahren und gewährt Zuschüsse zu ihren eigenen freiwilligen Beiträgen für eine private Altersversorgung.

Wer bereits über das AVW I Zuschüsse erhält bzw erhalten hat, kann keinen erneuten Antrag stellen.

Mehr Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie hier.

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