Zum Hauptinhalt Zum Index

Hersteller von Sammlungen für den religiösen Gebrauch (z. B. von Kirchengesangsbüchern), die bereits veröffentlichte Texte in solchen Sammlungen nutzen möchten, sind verpflichtet, Urheber oder – falls diese nicht verfügbar sind – Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts im Vorfeld über die Nutzungsabsicht zu informieren und eine angemessene Vergütung zu zahlen (§ 46 UrhG).

Die VG WORT übernimmt die Mitteilung und die Zahlung der Vergütung an die Urheber und Verlage.

Den geltenden Tarif finden Sie hier.

Die Nutzungen sind von den Herstellern bei der VG WORT über das U.L.M.-Portal (Portal für Unterrichts- und Lehrmedien, Kirchenbücher und Blindenbücher) zu melden.
Für einen Zugang wenden Sie sich bitte per E-Mail an ulm@vgwort.de.

 

Tarif

Ihr persönlicher Kontakt

Sammlungen für den religiösen Gebrauch

Telefonisch erreichen Sie uns persönlich zu den Bürozeiten.
Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail – wir antworten so bald wie möglich.

Telefon (Durchwahl 1)

Telefon (Durchwahl 2)