Die Lizenz
Die VG WORT bietet durch ihren Vertriebspartner RightsDirect die VG WORT Digital Copyright Lizenz an. Diese räumt deutschen Unternehmen, Behörden und Institutionen das Recht ein, deutsche und internationale Fachmedien, d. h. ca. 150 Millionen Textquellen, für interne Zwecke zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Sie ermöglicht darüber hinaus auch eine Verwendung von Texten für unternehmensinterne Anwendungen der Künstlichen Intelligenz.
Die Lizenz bezieht sich bei Unternehmen auf alle weltweiten Standorte.
Lizenzgeber sind Verlage, die spezifische Rechte an ihrem Repertoire für solche digitalen wie auch analogen Zweitverwertungen in die VG WORT und das US-amerikanische Copyright Clearance Center (CCC) eingebracht haben.
Notwendigkeit dieser Lizenzvereinbarung
Im Zuge der Umstellung von analogen auf digitale Nutzungsarten muss der rechtskonforme Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material innerhalb von Unternehmen, Behörden und Institutionen stärker beachtet werden.
So verlangt die elektronische Nutzung, d. h. die digitale Vervielfältigung, Verbreitung und Speicherung von Fachmedien - z. B. von Artikeln aus Fachzeitschriften, Magazinen, Journalen, eBooks, Normensammlungen u. a.- nunmehr nach einer eigenen Lizenzierung.
Insbesondere der elektronische Austausch von Fachmedien zwischen einzelnen Mitarbeitern und das Speichern in Projektdatenbanken, Intranet-Ordnern oder auf sonstigen Speichermedien zur gemeinsamen Einsichtnahme machen eine solche Lizenzierung nötig.
In Unternehmen, Behörden und Institutionen dürfte es mittlerweile allgemein üblich sein, dass Mitarbeiter Fachmedien im oben beschriebenen Sinne elektronisch nutzen. Diese Nutzungsart wird aber in der Regel nicht durch vorab geschlossene Abonnement-Verträge bzw. den Einzelkauf von Artikeln zugelassen, sondern muss eigens mit dem Rechteinhaber vor solchen weitergehenden Nutzungen vereinbart werden.
Damit der Nutzer nicht für jede einzelne individuelle Nutzung im Vorhinein die Rechte von Verlagen und/oder Urhebern einholen muss, bietet die VG WORT eine pauschale Lizenz an. Die einfache Abwicklung der Rechteeinholung und die damit verbundene Kosten- und Zeitersparnis gegenüber einer äußerst aufwendigen individuellen Vorgehensweise sind mithin die Hauptargumente für den Abschluss einer solchen Lizenzvereinbarung.
Insbesondere Unternehmen können durch diese Lizenzvereinbarung das Risiko von Urheberrechtsverletzungen weitestgehend ausschließen und die Einhaltung ihrer eigenen Corporate-Governance-Richtlinien sicherstellen.
Dieses Lizenzierungs-Angebot betrifft nicht Hochschulen oder schulische Einrichtungen, für die es eigene Regelungen gibt.
Respekt gegenüber fremdem geistigen Eigentum
Zum korrekten Umgang miteinander gehört es, Respekt vor dem geistigen Eigentum anderer zu haben und dieses entsprechend den gesetzlichen Regeln zu achten, so wie dies z. B. Unternehmen auch für die eigenen Patente, Marken- und anderen Schutzrechte erwarten. Auf praktikablem Weg lässt sich dieser Anspruch mithilfe der VG WORT Copyright Lizenz umsetzen.
Für die VG WORT Copyright Lizenz ist RightsDirect der direkte Ansprechpartner; RightsDirect ist von der VG WORT beauftragt, diese Lizenz an deutsche Unternehmen, Behörden und Institutionen zu vergeben und wird dabei namens und in Vollmacht der VG WORT tätig.
Die Kontaktdaten und ein kompakter Überblick über Hintergrund, Notwendigkeit und Umfang der VG WORT Copyright Lizenz finden Sie auf der Seite von RightsDirect.