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Aktuelles

Meldefrist Ende Januar 2024 nicht verpassen!

Der nächste Meldeschluss ist der 31. Januar 2024.

 

Urheberinnen und Urheber können in den Bereichen Hörfunk, Fernsehen, Sprachtonträger, Presse, Wissenschaft sowie für die METIS Sonderausschüttung ihre Werke melden.

Die Verlage geben ihre Meldungen wie bisher über unser Meldeportal T.O.M. ab.

Darüber hinaus können die Verlage ihre Meldungen und Erklärungen zur Rechtsinhaberschaft für den Bereich Bibliothekstantieme und Wissenschaft alternativ zum Online-Portal T.O.M auch über die Seite des VLB (Verzeichnis Lieferbarer Bücher) abgeben.

 

Aktuelle Webinare sind online!

Die Aufzeichnungen der Webinare "Autorenversorgungswerk/Altersvorsorge" und "Meldeverfahren der Verlage zu Beteiligungsanspruch/Presseverlegerleistungsschutzrecht" sind abrufbar.

Zu den Webinaren geht es hier.

Ende Juni
Hauptausschüttung der VG WORT

1. Juli
Meldeschluss für Urheber im Bereich Texte im Internet zu den im Vorjahr erhobenen Zugriffen

Ende September
Kabel- und Auslandsausschüttung im Bereich Hörfunk und Fernsehen

Ausschüttung METIS (Texte im Internet)

 

Alle Termine im Überblick »