Aktuelles
VG WORT erweitert das Meldesystem im Bereich METIS: Texte für Presseagenturen sind ab sofort meldefähig
Journalistinnen und Journalisten, die für Presseagenturen Texte verfassen, können an der regulären METIS-Ausschüttung der VG WORT teilnehmen.
Kontaktdaten bitte aktualisieren!
Um Sie zuverlässig über anstehende Ausschüttungen zu informieren, halten Sie bitte Ihre persönlichen Daten, insbesondere Ihre E-Mail-Adresse, stets aktuell! Nutzen Sie dazu Ihr T.O.M.-Konto: https://tom.vgwort.de/portal/index
Webinare zu Meldeverfahren
Nutzen Sie unsere Webinar-Reihe für Urheberinnen und Urheber sowie für Verlage. Hier werden die verschiedenen Meldeverfahren und andere Themen der VG WORT erläutert.
Zu den Webinaren geht es hier.
Anfang Januar
Mindestzugriff für METIS (Texte im Internet) wird im Meldesystem festgelegt - Beginn der Ausschüttungsperiode für Urheber zur regulären METIS-Ausschüttung
31. Januar
Meldeschluss in den Bereichen Hörfunk, Fernsehen, Sprachtonträger, Presse, Wissenschaft
Meldeschluss für die Sonderausschüttung für Urheber im Bereich METIS (Texte im Internet)