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Aktuelles

Meldeschluss für Publikationen in britischen und irischen Public Libraries: 30. Juni 2024!

Es können selbständig erschienene Titel aus den Sparten Belletristik, Sach-, Kinder- und Jugendliteratur in britischen und irischen öffentlichen Bibliotheken gemeldet werden.

Für den Bereich britische und irische Bibliothekstantieme ist PLR (Public Lending Right) mit Sitz in Großbritannien zuständig. Gemeldet werden können selbständig erschienene Titel in den Sparten Belletristik, Sach-, Kinder- und Jugendliteratur in deutscher und englischer Sprache. Buchbeiträge können nicht gemeldet werden.

Die Tantiemen werden auf Grund von Ausleihzahlen in britischen und irischen öffentlichen Bibliotheken (Public Libraries) durch PLR berechnet. Nicht berücksichtigt werden die Ausleihen in Universitätsbibliotheken und der British Library.

Die Urheber melden selbst ihre Publikationen (auch kontinuierlich ihre Neuerscheinungen) auf der Webseite von PLR
https://www.bl.uk/plr.

Die Ausschüttung der Tantieme wird über die VG WORT abgewickelt. Meldungen, die bis zum 30. Juni 2024 eingehen, werden für die Hauptausschüttung 2025 berücksichtigt. Nach dieser Frist eingegangene Meldungen zählen dann zur Hauptausschüttung im darauffolgenden Jahr.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an bo@vgwort.de

Aktuelle Webinare sind online!

Die Aufzeichnungen der Webinare "Autorenversorgungswerk/Altersvorsorge" und "Meldeverfahren der Verlage zu Beteiligungsanspruch/Presseverlegerleistungsschutzrecht" sind abrufbar.

Zu den Webinaren geht es hier.

Ende Juni
Hauptausschüttung der VG WORT

1. Juli
Meldeschluss für Urheber im Bereich Texte im Internet zu den im Vorjahr erhobenen Zugriffen

Ende September
Kabel- und Auslandsausschüttung im Bereich Hörfunk und Fernsehen

Ausschüttung METIS (Texte im Internet)

 

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