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Aktuelles

Meldefrist Ende Januar 2024 nicht verpassen!

Der nächste Meldeschluss ist der 31. Januar 2024.

 

Urheberinnen und Urheber können in den Bereichen Hörfunk, Fernsehen, Sprachtonträger, Presse, Wissenschaft sowie für die METIS Sonderausschüttung ihre Werke melden.

Die Verlage geben ihre Meldungen wie bisher über unser Meldeportal T.O.M. ab.

Darüber hinaus können die Verlage ihre Meldungen und Erklärungen zur Rechtsinhaberschaft für den Bereich Bibliothekstantieme und Wissenschaft alternativ zum Online-Portal T.O.M auch über die Seite des VLB (Verzeichnis Lieferbarer Bücher) abgeben.

 

Kontaktdaten bitte aktualisieren!

Um Sie zuverlässig über anstehende Ausschüttungen zu informieren, halten Sie bitte Ihre persönlichen Daten, insbesondere Ihre E-Mail-Adresse, stets aktuell! Nutzen Sie dazu Ihr T.O.M.-Konto: https://tom.vgwort.de/portal/index

Webinare zu Meldeverfahren

Nutzen Sie unsere Webinar-Reihe für Urheberinnen und Urheber sowie für Verlage. Hier werden die verschiedenen Meldeverfahren und andere Themen der VG WORT erläutert.

Zu den Webinaren geht es hier.

Anfang Oktober 2024
Beginn des Meldeverfahrens zur Sonderverteilung Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken
(nächster Ausschüttungstermin: 2025)

31. Dezember
Einsendeschluss (per Post, Posteingang bei der VG WORT) für den Abschluss des Wahrnehmungsvertrags

Anfang Januar
Mindestzugriff für METIS (Texte im Internet) wird im Meldesystem festgelegt - Beginn der Ausschüttungsperiode für Urheber zur regulären METIS-Ausschüttung              

31. Januar
Meldeschluss in den Bereichen Hörfunk, Fernsehen, Sprachtonträger, Presse, Wissenschaft
Meldeschluss für die Sonderausschüttung für Urheber im Bereich METIS (Texte im Internet) 

 

Alle Termine im Überblick »