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Aktuelles

VG WORT erweitert das Meldesystem im Bereich METIS: Texte für Presseagenturen sind ab sofort meldefähig

Journalistinnen und Journalisten, die für Presseagenturen Texte verfassen, können an der regulären METIS-Ausschüttung der VG WORT teilnehmen.

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Kontaktdaten bitte aktualisieren!

Um Sie zuverlässig über anstehende Ausschüttungen zu informieren, halten Sie bitte Ihre persönlichen Daten, insbesondere Ihre E-Mail-Adresse, stets aktuell! Nutzen Sie dazu Ihr T.O.M.-Konto: https://tom.vgwort.de/portal/index

Webinare zu Meldeverfahren

Nutzen Sie unsere Webinar-Reihe für Urheberinnen und Urheber sowie für Verlage. Hier werden die verschiedenen Meldeverfahren und andere Themen der VG WORT erläutert.

Zu den Webinaren geht es hier.

Anfang Oktober 2024
Beginn des Meldeverfahrens zur Sonderverteilung Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken
(nächster Ausschüttungstermin: 2025)

31. Dezember
Einsendeschluss (per Post, Posteingang bei der VG WORT) für den Abschluss des Wahrnehmungsvertrags

Anfang Januar
Mindestzugriff für METIS (Texte im Internet) wird im Meldesystem festgelegt - Beginn der Ausschüttungsperiode für Urheber zur regulären METIS-Ausschüttung              

31. Januar
Meldeschluss in den Bereichen Hörfunk, Fernsehen, Sprachtonträger, Presse, Wissenschaft
Meldeschluss für die Sonderausschüttung für Urheber im Bereich METIS (Texte im Internet) 

 

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