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Auf diesen Bereich hat ein im Frühjahr 2026 ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) möglicherweise Auswirkungen.
Bitte lesen Sie zunächst hier die aktuelle Information dazu.  

Der Bereich umfasst Vervielfältigungen von audiovisuellen Werken, die in Mediatheken von Fernsehsendern und auf Video-on-Demand-Plattformen öffentlich zugänglich gemacht worden sind. Dies unabhängig von einer linearen Ausstrahlung, die zu einer festgelegten Zeit in einem bestimmten Sender erfolgt.

Im Rahmen der Verteilung der Geräte- und Speichermedienvergütung werden ab dem Nutzungsjahr 2026 auch non-linear verbreitete audiovisuelle Werke berücksichtigt, die eine ausreichende Nutzungsintensität aufweisen. Diese wird für die VG WORT von der CESARights GmbH festgestellt.

Berücksichtigt werden:

  • Netflix

  • Amazon Prime Video

  • Disney+

  • Sky

  • Joyn

  • Apple TV+

  • RTL+

  • Videoload

  • ARD ALPHA

  • 3 SAT (sofern es keine ORF- und SRG-Produktionen sind)

  • ARD Das Erste

  • Bayerischer Rundfunk 3

  • Hessischer Rundfunk 3

  • Kinderkanal

  • Mitteldeutscher Rundfunk 3

  • Norddeutscher Rundfunk 3

  • One

  • Phoenix

  • Radio Bremen 3

  • Rundfunk Berlin-Brandenburg 3

  • Südwestdeutscher + Saarländischer Rundfunk

  • Tagesschau 24

  • Westdeutscher Rundfunk

  • ZDF neo

  • ZDF

  • ZDF info

Voraussetzung für die Ausschüttung ist eine Meldung des öffentlich zugänglich gemachten Werkes. Gemeldet werden können alle geschützten Sprachwerke, die mindestens die Dauer von einer Minute Eigenanteil haben.

Nähere Informationen zur Reform finden Sie hier.

FAQs

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Mediatheken / VoD-Plattformen

Meldeschluss ist in jedem Jahr der 31. Januar, um im selben Jahr an der Ausschüttung teilnehmen zu können. Werke und Beiträge im Bereich Audiovisuell können gemeldet werden, wenn sie in den drei Kalenderjahren genutzt wurden, die dem Meldeschluss vorangehen. Nutzungen in Mediatheken und auf VoD-Plattformen sind erst seit dem 1. Januar 2026 meldefähig.

Sie melden diese im Online-Service-Portal T.O.M. im Bereich Audiovisuell und wählen den passenden Werktyp aus.

Sie melden diese im Online-Service-Portal T.O.M. im Bereich Audiovisuell als Moderation, Berichterstattungen, Interview etc.

Sie können diese ausschließlich im Online-Service-Portal T.O.M. im Bereich Audiovisuell melden. Wählen Sie dazu den passenden Werktyp aus. Unter dem Menüpunkt Nutzung können Sie eine DVD-Veröffentlichung melden, wenn Sie eine lineare oder non-lineare Nutzung ausgewählt haben.

Eine Ergänzung oder Änderung einer abgesendeten Meldung ist nicht möglich. Bitte geben Sie die Meldung erneut im Online-Service-Portal T.O.M. ein.

Bei Fragen können Sie sich gerne an die Fachabteilung wenden.

Online-Seminar zum Meldeverfahren

Ihr persönlicher Kontakt

Mediatheken / VoD-Plattformen

Telefonisch erreichen Sie unsere Kolleginnen und Kollegen zu den Bürozeiten. Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail – wir antworten so bald wie möglich.

Ihr telefonischer Kontakt richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.
A, C, Q, U, W, Y, Z +49 89 51412 - 181
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