Der Bereich umfasst Vervielfältigungen von audiovisuellen Werken, die in Mediatheken von Fernsehsendern und auf Video-on-Demand-Plattformen öffentlich zugänglich gemacht worden sind. Dies unabhängig von einer linearen Ausstrahlung, die zu einer festgelegten Zeit in einem bestimmten Sender erfolgt.
Im Rahmen der Verteilung der Geräte- und Speichermedienvergütung werden ab dem Nutzungsjahr 2026 auch non-linear verbreitete audiovisuelle Werke berücksichtigt, die eine ausreichende Nutzungsintensität aufweisen. Diese wird für die VG WORT von der CESARights GmbH festgestellt.
Berücksichtigt werden:
Netflix
Amazon Prime Video
Disney+
Sky
Joyn
Apple TV+
RTL+
Videoload
ARD
ZDF
Voraussetzung für die Ausschüttung ist eine Meldung des öffentlich zugänglich gemachten Werkes. Gemeldet werden können alle geschützten Sprachwerke, die mindestens die Dauer von einer Minute Eigenanteil haben.
Diese Meldemöglichkeit steht den Wahrnehmungsberechtigten seit dem 3. Februar 2026 offen. Nähere Informationen zur Reform finden Sie hier.